Christopher Vogt: Grundsätzliche Fragen zur Netzneutralität müssen geklärt werden

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(socialON) In seiner Rede zu TOP 37 (Netzneutralität stärken) erklärt der Stellvertretende Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:

„Die Piratenfraktion fordert in ihrem vorgelegten Antrag unter anderem, auf den Erlass einer Verordnung nach § 41a Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes zur Sicherung der Netzneutralität hinzuwirken. Auf dieser Grundlage hat die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde bereits heute die Möglichkeit, in einer technischen Richtlinie Mindestanforderungen und technische Details festzulegen. Ganz abgesehen davon, dass diverse Forderungen des Antrags keinen Bezug zur Netzneutralität haben, stellt sich hier die Frage nach der Notwendigkeit.

Hintergrund dieses Antrages ist die Bekanntgabe der neuen Tarifstruktur der Deutschen Telekom vor wenigen Wochen. Die Deutsche Telekom hat angekündigt, dass in den Internet-Festnetz-Tarifen ab dem Jahr 2016 eine Drosselung einsetzen soll – je nach Tarif nach 75, 200 oder 400 GB pro Monat. Darüber hinaus sollen aber auch neue Tarife eingeführt werden, die keine Obergrenze vorsehen. Insofern ist die für 2016 angekündigte Tarifstruktur nichts anderes als eine Preiserhöhung. Bei der Beratung des vorliegenden Antrags stellt sich also zunächst die grundsätzliche Frage, ob solche Tarifstrukturen gegen den Grundsatz der Netzneutralität verstoßen.

Die Telekom hat mit einer sehr langen Vorlaufzeit von fast drei Jahren ihre neue Tarifpolitik offen angekündigt: Wer die Netze intensiver nutzt und mehr Datenvolumen überträgt, soll nach Vorstellung der Telekom auch mehr zahlen. Es liegt dann an den Nutzern: Sie müssen entscheiden, ob sie bereit sind, für den Verzicht auf eine Volumen-Obergrenze mehr zu zahlen – oder ob die Nutzer dies ablehnen und zu einem anderen Provider wechseln, der ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis anbietet.

Konkret stellt sich also die Frage, ob diese neue Preispolitik der Telekom ein Verstoß gegen den Grundsatz der Netzneutralität darstellt. Ich sehe dafür an dieser Stelle keinen Anhaltspunkt: Solange alle Datenströme bei der Übertragung gleichbehandelt werden, hat eine Preiserhöhung mit einer Verletzung der Netzneutralität nichts zu tun. Insofern werden wir eine Ausschuss-Überweisung beantragen. Dabei werden wir diejenigen Fragestellungen erörtern, die wirklich für die Frage der Netzneutralität relevant sind und in diesem Antrag nicht weiter vertieft werden:

So etwa die Frage, wie Telekom-eigene Produkte – wie zum Beispiel Streaming-Angebote – und Inhalte von ‚Kooperationspartnern‘ auf das monatliche Datenvolumen angerechnet werden sollen. Können diese Angebote nach Erreichen der Volumengrenze weiter mit voller Geschwindigkeit genutzt werden, während die Dienste anderer Anbieter durch die Drosselung quasi nicht mehr nutzbar wären? Dies wäre ein Verstoß gegen die Netzneutralität: Bestimmte Inhalte würden dann durch die Telekom technisch gefiltert und diskriminiert.

Dies sind die entscheidenden Fragen, mit denen wir uns beschäftigen müssen, und das wollen wir im Ausschuss auch gern tun.“

Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Mobil: 0160/1595153, Telefax: 0431/ 9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-fraktion-sh.de/