Netzpolitik / Graner: Recht auf Vergessen im Netz soll umgesetzt werden – Wegweisendes Urteil des EuGH

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(socialON) Gestern hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gesprochen, nach dem der Betreiber einer Suchmaschine bei personenbezogenen Daten, die auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten erscheinen, für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich ist. Danach können Bürgerinnen und Bürger unter Berufung auf ihre Schutzrechte von den großen Suchmaschinen­anbietern verlangen, bestimmte Suchergebnisse zu sperren.

Dazu erklärte Matthias Graner, netzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist ein wichtiger Zwischenschritt auf dem schwierigen Weg, Datenschutz für Bürgerinnen und Bürger nicht nur gegenüber Staaten, sondern vor allem gegenüber global agierenden Internet-Konzernen zu sichern.

Das vielbeschworene ‚Recht auf Vergessen im Netz‘ soll nun endlich umgesetzt werden. Die europäischen Behörden sind aufgefordert, genau zu beobachten, wie Suchmaschinenbetreiber mit dem Urteil umgehen und bei unbefriedigender Umsetzung empfindliche Sanktionen zu verhängen. Bürgerinnen und Bürger sollten hingegen auch weiterhin mit Blick auf den Grundsatz der Datensparsamkeit möglichst wenig persönliche Informationen freiwillig im Netz preisgeben.“

SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt
Corinna Domhardt
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0391/ 5 60 30 15