Petra Guttenberger: Das Recht auf digitales Vergessenwerden

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(socialON) Petra Guttenberger: Das Recht auf digitales Vergessenwerden. Eine richtige Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs. „Mit seiner Entscheidung stärkt der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte der Bürger im Internet.“ Mit diesen Worten lobte Petra Guttenberger, die Vorsitzende des Arbeitskreises Verfassung, Recht und Parlamentsfragen der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, die Entscheidung des EuGH von Suchmaschinenbetreibern ein Recht auf Vergessenwerden einfordern zu können.

Das Persönlichkeitsrecht unabhängig vom Hauptsitz eines Anbieters am Sitz einer Niederlassung in Europa verteidigen zu können, ist eine weitreichende Aussage des Urteils. „Mit der Anerkennung eines Anspruchs gegen einen Suchmaschinenbetreiber, die Entfernung von Verweisen auf lange zurückliegende Ereignisse verlangen zu können, macht der EuGH einen großen und wichtigen Schritt in die richtige Richtung“, ist die Abgeordnete überzeugt.

Eine der großen Gefahren im Internet liege darin, dass „Jugendsünden“, unbedachte Beiträge oder auch die Verbreitung von persönlichen Daten durch Dritte bisher praktisch für immer auffindbar blieben. Deshalb sei die Entscheidung des EuGH wegweisend und entspreche einer durch die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag lange erhobenen Forderung. „Nur mit dem Recht auf einen digitalen Neuanfang werden die Menschen die Möglichkeiten des Internets weiter unbeschwert nutzen können“, so Guttenberger.

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