BITKOM zur Vorratsdatenspeicherung / Nationale Alleingänge vermeiden

0
1422

(socialON) BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder zur Vorratsdatenspeicherung: „Der aktuelle europäische Rechtsrahmen verpflichtet die EU-Mitglieder zum Erlass einer Regelung, nach der TK-Anbieter Verbindungsdaten anlasslos für mindestens sechs Monate speichern müssen. Für die deutsche Telekommunikationsbranche führte die Vorbereitung auf die Umsetzung der Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zu Ausgaben in mehrstelliger Millionenhöhe. Die seit 2007 ohne jegliche Entschädigung getätigten Investitionen der Netzbetreiber müssen ausgeglichen werden. Dies gilt gerade auch dann, wenn die großen politischen Parteien zu einer Neubewertung der Vorratsdatenspeicherung gelangen und sich anschicken, die EU-Rechtsgrundlage zu ändern. Deutschland muss seine – eventuell neuen – Vorstellungen in den europäischen Diskussionsprozess einbringen. Rechts- und Planungsunsicherheiten als Folge eines nationalen Alleingangs sollten unbedingt vermieden werden.“

BITKOM
Bundesverband Informationswirtschaft,
Telekommunikation und neue Medien e.V.
Albrechtstraße 10 A
10117 Berlin-Mitte
Telefon: 030.27576-0
Telefax: 030.27576-400
bitkom@bitkom.org
http://www.bitkom.org/