Aufbruch ins digitale Zeitalter: Die elektronische Gerichtsakte

0
3194
In einem ersten Pilotprojekt im Land Brandenburg wird seit Mai 2018 die elektronischen Akte in der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) eingesetzt. Das Projekt wird federführend vom Zentralen IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg (ZenIT) geleitet.
Auch die Brandenburger Justiz steht vor einer kleinen Revolution. Die elektronische Gerichtsakte wird die Arbeit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften nach-haltig verändern.

(socialON) Aufbruch ins digitale Zeitalter: Die elektronische Gerichtsakte. Justizminister Stefan Ludwig informiert sich über die Pilotierung der elektronischen Gerichtsakte beim Landgericht Frankfurt (Oder). Auch die Brandenburger Justiz steht vor einer kleinen Revolution. Die elektronische Gerichtsakte wird die Arbeit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften nachhaltig verändern. In einem ersten Pilotprojekt im Land Brandenburg wird seit Mai 2018 die elektronischen Akte in der dritten Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) eingesetzt. Das Projekt wird federführend vom Zentralen IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg (ZenIT) geleitet.

Die elektronische Gerichtsakte

Justizminister Stefan Ludwig zeigt sich erfreut, dass sich Brandenburg bei dem wichtigsten bundesweiten Projekt der Justiz in der Spitze der Bundesländer befindet: „Nach der Digitalisierung von Gerichtsakten in der Pilotkammer ist die nun erfolgte Aufnahme der Arbeit mit der elektronischen Akte der nächste wichtige Schritt, um ab 2026 elektronische Akten verbindlich in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten sowie bei den Staatsanwaltschaften des Landes führen zu können. Der elektronische Rechtsverkehr bietet Vorteile für alle Beteiligten.“ Ludwig nutze die Gelegenheit, um das große Engagement aller Beteiligten zu würdigen: „Ich bedanke mich bei den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landgerichts und des Zentralen IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg für Ihr bisheriges Engagement.“

Die Arbeit mit der elektronischen Akte führt zu Änderungen von Arbeitsabläufen in der Servicegeschäftsstelle und für die Richterinnen und Richter. Dies zeigt sich auch in den Sitzungssälen. Die Richterinnen und Richter können nun Ihre dienstlichen Notebooks an einer im Gerichtssaal installierten Dockingstation anschließen und den Inhalt der elektronischen Akten über die an der Richterbank eingerichteten Touchmonitore aufrufen. In den drei Sälen stehen auch jeweils Kurzdistanz-Beamer zur Verfügung, mit denen Auszüge aus der elektronischen Akte für alle Beteiligten gut sichtbar an die Wand projiziert werden können. In einem der Sitzungssäle kann zudem der Einsatz von Mediensteuerungstechnik erprobt werden. Mit dieser Technik kann die Anzeige von Auszügen aus der elektronischen Prozessakte in der Sitzung durch den Vorsitzenden zentral gesteuert werden. Seit Mai 2018 konnten in diesen Sälen bereits 30 Sitzungen stattfinden.

Hintergrund E-Justice-Gesetze

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg stehen am Beginn eines Umbruchs. Im Rahmen der Umsetzung der „E-Justice-Gesetze“ werden bis zum 1. Januar 2026 in allen Gerichten der Ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie bei den Staatsanwaltschaften elektronische Akten zu führen sein. In diesem Zusammenhang kommt dem digitalen Arbeitsplatz eine besondere Bedeutung zu.

Im Pilotprojekt kommen die im Länderverbund entwickelte Software elektronisches Integrationsportal (eIP) und die elektronische Kommunikationsplattform (eKP) zum Einsatz. Das E-Akten-System eIP bietet eine an die Arbeitsabläufe der Justiz angepasste, funktionale und ergonomische Anwenderoberfläche. Es ermöglicht ein interaktives Zusammenwirken von elektronischen Ein- und Ausgängen, elektronischen Akten, der Fachanwendung sowie des Textsystems. Mit der Software sind die elektronischen Akten an mehreren Stellen und für mehrere Personen gleichzeitig verfügbar.

Dr. Uwe Krink
Pressesprecher
Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
Heinrich-Mann-Allee 107
D-14473 Potsdam

Pressesprecher: Dr. Uwe Krink
Telefon: (0331) 8 66 30 03
Telefax: (0331) 8 66 30 83
E-Mail: Presse@mdjev.brandenburg.de
Internet: www.mdjev.brandenburg.de

Quelle: Pressemitteilung Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz vom 19.06.2018.
Bildquelle: pixabay.com