Datenschutz zweiter Klasse verhindern

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(socialON) Datenschutz zweiter Klasse verhindern. Markov drängt darauf, aktuelles Gutachten zu Datenschutzabkommen zwi-schen der EU und den USA ernst zu nehmen.  „Es darf keinen Datenschutz zweiter Klasse geben“, sagte Justizminister Helmuth Markov angesichts des Mitte der Woche veröffentlichten Gutachtens des Juristischen Dienstes des EU-Parlaments, welches das im ver-gangenen Jahr präsentierte Rahmenabkommen zum transatlantischen Daten-schutz für unvereinbar mit EU-Recht hält. Markov erklärte, die Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission sollten die Einwände der Rechtsprüfung ernst nehmen und auch hinsichtlich der laufenden Verhandlungen zum sogenannten EU-US-Privacy Shield-Abkommen Konsequenzen daraus ziehen.

Er sagte: „Nach EU-Recht müssen Datenschutzvereinbarungen für alle Menschen gelten und nicht nur für Bürgerinnen und Bürger bestimmter Staaten. Das Abkommen wäre in dieser Form also nicht mit der Grundrechte-Charta der Europäischen Union vereinbar. Gerade was den grenzüberschreitenden Datenverkehr angeht, ist es fahrlässig bestimmte Menschen zu Nutzern zweiter Klasse zu erklären und deren Möglich-keit zur Klage nicht mehr zu garantieren. Hier besteht weiterhin ein Ungleichge-wicht in den jeweiligen Rechtsauffassungen, das zwingend ausbalanciert werden muss.“

Das Gutachten weise unter anderem darauf hin, dass es zwischen der EU und den USA durchaus Abkommen gebe, die hinsichtlich eines möglichen Rechtsbe-helfs keine Unterscheidung nach der Unionsbürgerschaft vornehmen würden: „Das Gutachten macht deutlich, dass ein Rahmenabkommen, das einheitliche und verbindliche Regeln schaffen soll, in dieser Form keinen Bestand haben kann. Die Schlussfolgerungen sind letztlich aber keine Überraschung, der Bundesrat hat schon im Jahr 2010 einheitliche Schutzstandards und eine effektive Gewährleis-tung des Datenschutzes angemahnt. Wir brauchen zunächst einen offenen und intensiven Austausch darüber, was in der EU und in den USA getan wird, um die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Denn die Antworten haben auch Auswirkungen für geplante Abkommen wie TTIP oder TISA. Auch beim Safe Harbor-Nachfolger EU-US-Privacy Shield liegt immer noch nichts Schriftliches vor, was überprüft werden könnte. Es liegt im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher aber auch der Unternehmen, eine rechtlich tragfähige Lösung zu haben. Langfristig müssen wir uns gemeinsam um internationale Datenschutz-standards bemühen, um unsere Freiheitsrechte dauerhaft vor einer Aufweichung zu schützen.“

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Quelle: Pressemitteilung Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz Brandenburg vom 19.02.2016.