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NetzDG: Ab 01.01.2018 wird ein verfassungswidriges Gesetz umgesetzt

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NetzDG: Ab 1.1. wird ein verfassungswidriges Gesetz umgesetzt.
Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird ab 2018 voll wirksam
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(socialON) NetzDG: Ab dem 01.01.2018 wird ein verfassungswidriges Gesetz umgesetzt. Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird ab 2018 voll wirksam. Gültiger Bußgeldkatalog fehlt.  Rohleder: „Das NetzDG ist eine Mogelpackung.“

Ab dem 1. Januar 2018 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz, NetzDG) voll anwendbar. Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder YouTube müssen es ihren Nutzern ermöglichen, sich über rechtswidrige Inhalte beschweren und diese bei den jeweiligen Unternehmen melden zu können. Soziale Netzwerke sind dann dazu verpflichtet, die gemeldeten Inhalte zu prüfen und bei mutmaßlichen Rechtsverstößen zu löschen. Die Entscheidung über die Frage der Rechtmäßigkeit der Inhalte liegt dabei beim Betreiber des Netzwerks.

Der Digitalverband Bitkom erneuert seine grundsätzliche Kritik am NetzDG und den dort vorgeschriebenen Verfahren. „Die betroffenen Unternehmen kommen ihrer Verpflichtung nach und haben die geforderten Beschwerdemöglichkeiten umgesetzt. Und dies, obwohl das NetzDG weiterhin gegen die Verfassung verstößt“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Durch das NetzDG stehen die Unternehmen unter enormem Zeitdruck, wenn sie gemeldete Inhalte prüfen. Die hohen Bußgelder verstärken diesen Druck. Das wird zwangsläufig dazu führen, dass auch erlaubte Inhalte gelöscht werden“, erklärt Rohleder.

„Mit dem NetzDG wird an Symptomen herumgedoktert. Der Staat entledigt sich damit einer Kernaufgabe, der Rechtsdurchsetzung im Internet. Schlimmer noch: Durch das Löschen wird die Strafverfolgung erschwert. Das NetzDG ist eine Mogelpackung: Es führt nicht zur Rechtsdurchsetzung sondern zu amtlich verordneter Strafvereitelung.“

Bislang sind keine geltenden Leitlinien für Bußgelder veröffentlicht worden, die bei Verstößen gegen das Gesetz auf Unternehmen zukommen. „Dass der Bußgeldkatalog immer noch nicht veröffentlicht ist, spricht Bände“, sagt Rohleder. „Neben den vielen unbestimmten Rechtsbegriffen im Gesetzestext führt dieser Zustand zu weiterer Rechtsunsicherheit. Selbst die zuständigen Beamten wissen anscheinend nicht, wie sie das Gesetz im Einzelfall auslegen sollen.“ Nach Ansicht des Bitkom ist das NetzDG unvereinbar mit EU-Recht und behindert gemeinsame Regeln gegen Hasskriminalität in Europa. „Wir brauchen mehr Gemeinsamkeit in Europa, nicht mehr Alleingänge“, so Rohleder.

Bitkom betont darüber hinaus, wie wichtig der Einsatz gegen Hassrede und Kriminalität im Internet ist. Rohleder: „Es muss sichergestellt werden, dass solche Straftaten im Internet konsequent verfolgt und geahndet werden. Vor allem müssen die Behörden personell so ausgestattet werden, dass sie ihrem Auftrag der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken umfassend nachkommen können. Derzeit geschieht das Gegenteil.“

Ihre Ansprechpartner sind:
Christoph Krösmann
Pressesprecher
T +49 30 27576-125
c.kroesmann@bitkom.org

Marie-Teresa Weber
Bereichsleiterin Verbraucherrecht & Medienpolitik
T +49 30 27576-221
mt.weber@bitkom.org

Bitkom vertritt mehr als 2.500 Unternehmen der digitalen Wirtschaft, davon gut 1.700 Direktmitglieder. Sie erzielen allein mit IT- und Telekommunikationsleistungen jährlich Umsätze von 190 Milliarden Euro, darunter Exporte in Höhe von 50 Milliarden Euro. Die Bitkom-Mitglieder beschäftigen in Deutschland mehr als 2 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zu den Mitgliedern zählen 1.000 Mittelständler, mehr als 400 Start-ups und nahezu alle Global Player. Sie bieten Software, IT-Services, Telekommunikations- oder Internetdienste an, stellen Geräte und Bauteile her, sind im Bereich der digitalen Medien tätig oder in anderer Weise Teil der digitalen Wirtschaft. 80 Prozent der Unternehmen haben ihren Hauptsitz in Deutschland, jeweils 8 Prozent kommen aus Europa und den USA, 4 Prozent aus anderen Regionen. Bitkom fördert und treibt die digitale Transformation der deutschen Wirtschaft und setzt sich für eine breite gesellschaftliche Teilhabe an den digitalen Entwicklungen ein. Ziel ist es, Deutschland zu einem weltweit führenden Digitalstandort zu machen.

Quelle:  Pressemitteilung bitkom vom 29.12.2017.
Bilquelle: pixabay.com.

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