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Abwehr rechtswidriger Inhalte in sozialen Netzwerken

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Bundesamt für Justiz überprüft das Beschwerdemanagement sozialer Netzwerke.
Rechtsdurchsetzung gegen rechtswidrige Inhalte in sozialen Netzwerken ab Anfang 2018.
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(socialON) Rechtsdurchsetzung gegen rechtswidrige Inhalte in sozialen Netzwerken ab Anfang 2018. Das Bundesamt für Justiz überprüft das Beschwerdemanagement sozialer Netzwerke.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) stellt zum Jahresbeginn 2018 ein Meldeformular für Hinweise auf Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz online. Bis Ende 2017 galten für die sozialen Netzwerke Übergangsfristen. Für vom Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erfasste soziale Netzwerke gilt, dass sie verpflichtet sind, ab dem 1. Januar 2018 ein wirksames und transparentes Beschwerdemanagement für den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten (Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte) bereitzuhalten. Nutzerinnen und Nutzer sollen dem sozialen Netzwerk rechtswidrige Inhalte schnell und einfach melden können. Das Netzwerk muss die eingegangene Beschwerde unverzüglich zur Kenntnis nehmen. Offensichtlich rechtswidrige Beiträge müssen innerhalb von 24 Stunden entfernt oder gesperrt werden. In allen anderen Fällen gilt grundsätzlich eine Frist von sieben Tagen. Wird ein derartiges Beschwerdeverfahren nicht, nicht richtig oder nicht vollständig vorgehalten, prüft das BfJ, ob ein Bußgeldverfahren einzuleiten ist.

Alle betroffenen Nutzerinnen und Nutzer können dem BfJ mitteilen, dass trotz ihrer Beschwerde beim sozialen Netzwerk ein rechtswidriger Inhalt innerhalb der genannten Fristen weder gelöscht noch gesperrt wurde. Diesen Hinweis können alle Betroffenen über das vom Bundesamt auf seinen Internetseiten bereitgestellte Onlineformular übermitteln.
„Den Bürgerinnen und Bürgern wird mit dem Formular ein einfacher und schneller Weg geboten, uns Hinweise auf rechtswidrige Inhalte und Verstöße gegen das NetzDG zu melden“ erklärt der Präsident des Bundesamts, Heinz-Josef Friehe. „Allerdings müssen sich die Nutzerinnen und Nutzer zunächst beim jeweiligen sozialen Netzwerk beschweren. Das Bundesamt selbst kann keine Löschungen oder Sperrungen vornehmen, sondern prüft die Einleitung eines Bußgeldverfahrens wegen systemischer Mängel im Beschwerdemanagement“, betont Friehe.

Das Meldeformular steht ab 1. Januar 2018 auf der Internetseite www.bundesjustizamt.de unter dem Pfad Themen > Bürgerdienste > Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken > Service > Formulare zur Verfügung.

Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn
POSTANSCHRIFT
53094 Bonn
Tel +49 228 99 410-4444
Fax +49 228 99 410-4614
pressestelle@bfj.bund.de
www.bundesjustizamt.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesamt für Justiz vom 27.12.2017.
Bildquelle: pixabay.com

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