Technologieförderung für Unternehmen

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(socialON) Erfolgreiche Bilanz der bisherigen Förderperiode. Neue Schwerpunkte für zukünftige Projekte. Mit dem Abschluss der Förderperiode des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) blickt die Technologieförderung der Staatskanzlei für saarländische Unternehmen auf eine erfolgreiche Bilanz.

Im Förderzeitraum 2008 bis 2015 wurden mit einem Volumen von 12,7 Mio. Euro insgesamt 181 Projekte in 120 unterschiedlichen Unternehmen gefördert. Davon profitierten vor allem kleine und junge Unternehmen. Fast 80 % der Firmen beschäftigten nicht mehr als 50 Mitarbeiter und alle waren bei Antragsstellung nicht älter als 10 Jahre. „Innovationspotentiale von kleinen und mittleren Unternehmen im Saarland gezielt zu aktivieren ist ein zentrales Anliegen der Innovationsstrategie der Landesregierung. Die Ergebnisse der bisherigen Technologieförderung zeigen, dass saarländische Firmen – unterstützt mit öffentlichen Fördermitteln des Landes und der EU – beachtliche Erneuerungen in ihren Unternehmen umsetzen konnten. Auf diesem erfolgreichen Weg wollen wir auch in der neuen Förderperiode weiter vorankommen und projektbezogen jungen innovativen Unternehmen helfen“, erklärte Ministerpräsidentin und Wissenschaftsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer.

Für die neue Förderperiode ab September 2016 bis 2023 wird die bisherige Technologieförderung für Unternehmen deshalb neu ausgerichtet. Künftig können – neben Forschungseinrichtungen – auch Hochschulen im Saarland von dem Förderprogramm profitieren, wenn sie mit Unternehmen kooperieren. Im Vergleich zur vorherigen Förderperiode wurden erhebliche Vereinfachungen vorgenommen, um sowohl bei der Verwaltung als auch bei den Zuwendungsempfängern Kosten zu sparen. Die Förderung des neuen Programms erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Zur Kofinanzierung stehen Mittel des Saarlandes sowie Mittel der Europäischen Union (EU) im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Das neue Förderprogramm weist ein Fördervolumen von insgesamt 10 Mio. EUR auf, davon 8,5 Mio. EUR von der Europäischen Union.
Hintergrund-Information:

Am 04.08.2016 traten zwei neue Förderrichtlinien für die kommende Förderperiode in Kraft. Beide Förderrichtlinien richten sich vor allem an Hochschulen, außerhochschulische Forschungseinrichtungen und Technologietransferstellen. Mit dem Erlass dieser Richtlinien ist ein wichtiger Schritt zur Förderung neuer Projekte getan. Zum einen handelt es sich um die „Richtlinie zur Förderung von Forschung und Infrastruktur an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen“ und die „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers im Saarland“. Die Verwaltungsvorschriften sollen dazu dienen, den saarländischen Forschungsstandort weiterzuentwickeln und den Technologietransfer in die Wirtschaft sicherstellen. Die Technologieförderung der Staatskanzlei verfolgt in der Gesamtstrategie sowohl kurzfristige als auch langfristige Ziele.

Zunächst werden Unternehmen im Saarland bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung ihrer am Markt angebotenen Produkte und Dienstleistungen unterstützt. Produkte und Verfahrensweisen bedürfen der ständigen Innovation, neue Technologien müssen in die am Markt angebotenen Leistungen integriert werden, neue Geschäftsfelder entdeckt und er-schlossen sowie Kosten durch verbesserte Verfahren und Prozessabläufe reduziert werden. Innovation und die Entwicklung von Innovationskraft in Unternehmen sind damit auf Dauer angelegte Prozesse. Nur die Unternehmen, die sich diesen Anforderungen bewusst und konsequent stellen, sind auch auf mittlere und lange Sicht am Markt erfolgreich und erhalten damit bestehende Arbeitsplätze im Saarland und schaffen neue Arbeitsplätze. Auf der anderen Seite wird neben der angewandten Forschung auch weiterhin Grundlagenforschung an den Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen gefördert, da diese wiederum die Weichen für eine anwendungsbezogene Weiterentwicklung in der Zukunft legt.

Medienkontakt
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Quelle: Pressemitteilung Staatskanzlei Saarland vom 26.08.2016.