Facebook-Kult “Die peinlichsten Partyfotos”

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(socialON) Eine moderne Erfolgsstory: Die neue Facebook-Seite “Die peinlichsten Partyfotos” hat fast über Nacht über 600.000 “Gefällt mir” erhalten – und postet nun wirklich schräge Fotos von ausgelassenen Feiern. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Anwaltskanzlei WILDE BEUGE SOLMECKE warnt bei allem Spaß davor, selbst Party-Schnappschüsse beizutragen oder die besten Bilder zu teilen. Das könne leicht mehrere tausend Euro kosten.

Auf Facebook gibt es unendlich viele Seiten, die lustige Fotos, schräge Sprüche, amüsante Katastrophen und derbe Scherze veröffentlichen. Eine gewaltige Gefolgschaft ist diesen Seiten sicher, denn ein wenig Aufmunterung und Humor finden die meisten Facebook-Nutzer gern in ihrer Chronik vor.

Wie stark der Hunger der Facebooker nach diesen Seiten ist, zeigt die Erfolgsstory der Seite “Die peinlichsten Partyfotos”. Bereits zwei Tage nach dem Start verzeichnet die Seite über 635.000 “Gefällt mir”, teilt die veröffentlichten Fotos also mit einer sehr großen Gefolgschaft.

Gepostet werden hier Fotos von Partygängern, die auf den Bildern in lustigen, peinlichen oder befremdlichen Szenen zu sehen sind.

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Anwaltskanzlei WILDE BEUGE SOLMECKE ist spezialisiert auf das Medienrecht. Er nutzt den Erfolg der Seite, um ganz allgemein etwas zum Thema “Fotos auf Facebook” klarzustellen: “Den Betreibern der Seite kann man für diesen großen Erfolg nur gratulieren. Allerdings müssen die Betreiber dieser Seite und ähnlich gestrickter Facebook-Auftritte eins bedenken: Sie bewegen sich nicht im rechtsfreien Raum. Das bedeutet: Sie müssen zwingend die Erlaubnis vom Fotografen der hochgeladenen Fotos besitzen. Ansonsten können sie leicht wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt und verklagt werden. Außerdem muss die Erlaubnis der fotografierten Personen vorliegen. Ansonsten droht leicht eine Abmahnung und Klage wegen der Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass viele der fotografierten Partygänger nicht eben froh darüber sind, dass ihre Bilder im Internet kursieren.”

Viele Besucher erfreuen sich an den lustigen Fotos und teilen sie auf der eigenen Chronik, um sie auf diese Weise auch den eigenen Freunden zu zeigen. Rechtsanwalt Christian Solmecke: “Zurzeit wird vor den Gerichten heftig darüber gestritten, ob sich ein Facebook-Nutzer ein Foto zueigen macht, wenn er es in der eigenen Chronik teilt. Da es in diesem Bereich bereits die ersten Abmahnungen gegeben hat, raten wir sehr dazu, alle juristischen Unsicherheiten zu meiden und auf das Teilen von Fotos und Videos, an denen man nicht selbst alle Rechte hat, komplett zu verzichten.”

An nur zwei Tagen wurde das Konzept der Partyseite bereits von Dutzenden Seiten kopiert. Diese tragen zum Teil exakt den gleichen Seitennamen und nutzen ebenfalls schräge Partyfotos. Christian Solmecke: “Es ist erschreckend, wie leichtfertig Fotos auf Facebook kopiert, geteilt und gepostet werden. Ich kann nur hoffen, dass die Rechte auf jeder einzelnen Seite eindeutig geklärt sind. Viele dieser Facebook-Seiten tragen auch kein Impressum, sodass es auch in diesem Bereich zu einer Abmahnung kommen kann. Auf diese Weise können bei einer rechtlichen Auseinandersetzung leicht Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro entstehen. Spaß haben auf Facebook ist wunderbar, aber die rechtlichen Konsequenzen sollten dabei immer bedacht werden.”

Kontaktaufnahme mit RA Christian Solmecke
Christian Solmecke steht den Medien gern unter der Telefonnummer 0221 – 400 67 550 oder per E-Mail an info@wbs-law.de für weiterführende Kommentare oder für Originaltöne zur Verfügung.
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