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12. Dezember 2024
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E-Mobilität: Förderaung für öffentlich zugängliche Ladesäulen

E-Mobilität – neuer Förderaufruf für öffentlich zugängliche Ladesäulen

Förderanträge für den Bau neuer öffentlich zugänglicher Ladesäulen für E-Fahrzeuge

(socialon) Vom 15. August 2023 bis zum 15. Oktober 2023 können über das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalts Förderanträge für den Bau neuer öffentlich zugänglicher Ladesäulen für E-Fahrzeuge gestellt werden.

Gefördert wird Ladeinfrastruktur im Straßenraum, auf öffentlichen Parkplätzen, auf Kundenparkplätzen, in Parkhäusern, in Tiefgaragen, an innerörtlichen Lade-Hubs, an Tankstellen und an Lade-Hubs entlang von Verkehrsachsen in allen Orten in Sachsen-Anhalt.

„Freiheit bedeutet auch die freie Wahl der persönlichen Mobilität. Mit dem neuen Förderprogramm schaffen wir ein Stück weit die Voraussetzung, dass die Entscheidung auf E-Mobilität fallen kann. Durch die Offenheit des Programms steht die Förderung einer Vielzahl von öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Privatpersonen zur Verfügung. Zudem vereinfacht das Online-Verfahren die Beantragung der Fördermittel“, unterstrich Sachsen-Anhalts Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Frau Dr. Lydia Hüskens.

Ziel sei es, dass öffentlich zugängliche Ladesäulen von jedem Ort aus innerhalb von 15 Minuten Fahrtzeit zu erreichen sind. Um dieses Ziel zu erreichen, wolle das Land auch in den nächsten Jahren Fördermittel zur Verfügung stellen. Allein für das Jahr 2023 konnten bisher 106 Ladesäulen an 89 Standorten mit 215 Normalladepunkten und 18 Schnellladepunkten für 1.182.783,22 € gefördert werden, so die Ministerin.

Der Fördersatz beträgt für alle Ladepunkte 55 Prozent, ist aber in Abhängigkeit von der Ladeleistung des Ladepunktes betragsmäßig begrenzt. So werden für Normalladepunkte maximal 2.375 Euro, für Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von 22 Kilowatt bis 100 Kilowatt höchstens 9.500 Euro und für die Schnellladepunkte ab einer Ladeleistung von 100 Kilowatt bis zu 19.000 Euro an Unterstützung gewährt. Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz steuert das Land pro Standort bis maximal 9.500 Euro bei.

Die geförderten Ladesäulen müssen 24 Stunden an sieben Tagen die Woche öffentlich zugänglich sein. Sie sind bis spätestens Ende 2024 in Betrieb zu nehmen und müssen mindestens sechs Jahre lang betrieben werden. Bedingung der Förderung ist zudem, dass die Ladesäule mit Grünstrom betrieben wird.

Antrags- und Bewilligungsbehörde ist nach Auskunft der Ministerin die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH). Der Zugang zum Antragsverfahren ist im Internet frei möglich. Dort sind auch weiterführende Unterlagen und Informationen erhältlich.

Das Kompetenzzentrum „Intelligente Verkehrssysteme, Grüne Mobilität und Logistik“ der NASA GmbH steht bei Fragen zur Verfügung.

Über das Förderprogramm E-Mobilität in Sachsen-Anhalt

Bisher wurden insgesamt acht Förderaufrufe veröffentlicht, sieben Aufrufe für die Neuerrichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur und ein Aufruf für die Modernisierung bereits bestehender Ladeinfrastruktur.

Seit dem Jahr 2015 konnten so insgesamt 538 Ladepunkte mit Unterstützung des Landes errichtet werden. Das Land hat den Ausbau der Ladeinfrastruktur mit bisher insgesamt 3.655.712,12 Euro gefördert.

Mit Stand vom 1. Mai 2023 gibt es in Sachsen-Anhalt 1 452 öffentlich zugängliche Ladepunkte, davon sind 1 009 Normalladepunkte und 443 Schnelladepunkte. Im Vergleich zur Gesamtanzahl von 1 147 Ladepunkten am 1. Mai 2022 gab es im Verlauf eines Jahres im Land Sachsen-Anhalt einen Zuwachs von 305 Ladepunkten, was einer Steigerung von 27 Prozent entspricht.

Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt, 28.07.2023
Bild: pixabay

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