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Entwurf zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes

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Entwurf zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
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(socialON) Ab heute können sich bis zum 04.05.2014 Interessierte im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags (www.forum-landtag.thueringen.de) an der Debatte zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes beteiligen. Die mittlerweile sechzehnte Diskussion eines Gesetzentwurfs im Internet geht auf den Beschluss des Justiz- und Verfassungsausschusses des Thüringer Landtags vom 02.04.2014 zurück. Gegenstand der Online-Diskussion ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung vom 12.03.2014. Am 21.03.2014 wurde dieser nach erster Beratung im Plenum in den Justiz- und Verfassungsausschuss überwiesen.

Der Gesetzentwurf verfolgt u. a. das Ziel, die Amtszeit der Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zu verlängern, deren Wiederwahl nur noch einmal zuzulassen sowie die Altersgrenze der Mitglieder anzuheben. Zudem sollen die Gebühren für unzulässige oder offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerden erhöht und ein Eilentscheidungsrecht über Anträge auf einstweilige Anordnung durch eine Notbesetzung eingeführt werden.

Der Entwurf zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes ist nach dem Thüringer Landesmediengesetz, dem Thüringer Klimaschutzgesetz, dem Thüringer Hochschulgesetz, dem Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz, dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Fischereigesetzes, dem Thüringer Anerkennungsgesetz, dem Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz, dem Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes, dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, der Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes, dem Thüringer UVP-Gesetz, der Änderung des Thüringer Rechnungshofgesetzes, dem Thüringer Aufarbeitungsbeauftragtengesetz, dem Gesetz zum Umgang mit Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften sowie dem Thüringer Gleichstellungsgesetz bereits der sechzehnte Gesetzentwurf, der online zur Diskussion gestellt wird.

Landtagspräsidentin Birgit Diezel (CDU) sagte dazu: „Im Diskussionsforum besteht die Möglichkeit, zu insgesamt sieben Fragen Meinungen, Kritik und Vorschläge einzubringen. Diese werden von den Ausschussmitgliedern in die parlamentarische Beratung einbezogen.“ Mit dem Online-Diskussionsforum sei der Thüringer Landtag Vorreiter in Deutschland, so Frau Diezel weiter. Kein anderes Parlament integriere eine Internet-Plattform direkt in die parlamentarische Arbeit, so wie es in Thüringen möglich sei. „Über das Medium Internet erhalten die Bürgerinnen und Bürger einen weiteren Zugangsweg zu politischen Themen und werden somit Teil der politischen Diskussion“, sagte die Landtagspräsidentin abschließend.

Ines Born
Referat | P2 – Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Webmaster
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