Josef Dötsch: Europäischer Gerichtshof weist Google in die Schranken

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(socialON) „Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist eine überfällige Stärkung der Persönlichkeitsschutzrechte der Nutzer und sehr zu begrüßen“, so der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagfraktion, Josef Dötsch. Der EuGH hat entschieden, dass Google auf Verlangen der Nutzer unter bestimmten Bedingungen sensible persönliche Daten aus Suchergebnissen streichen muss. Die EU-Bürger haben damit ein ‚Recht auf Vergessen werden‘ im Internet.
„Sensible persönliche Daten von Nutzern dürfen nicht auf Ewigkeit im Internet wie in Stein gemeißelt für Jedermann verfügbar sein. Die Bürger müssen einen Anspruch auf Löschung ihrer Daten im Internet haben und ein weitgehendes Recht auf Kontrolle ihrer Daten erhalten. Es ist gut, dass der EuGH diese Einschätzung teilt. Wir begrüßen, dass das EU-Recht schon heute – auch nach Ansicht des Gerichtes – einen Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer und denen der betroffenen Personen verlangt.“

CDU-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
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