IT-Sicherheit: Anforderungen an Arbeits- und Verbraucherschutz

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(socialON) Minister Jost: Bei IT-Sicherheit auch den technischen Arbeits- und Verbraucherschutz im Blick behalten. In dieser Woche hat im Kongresszentrum Saarbrücken ein Symposium zur IT-Sicherheit stattgefunden. An der Veranstaltung beteiligten sich namhafte Forscher und Entwickler aus der IT-Branche.

„Ich finde es gut und wichtig, dass man sich bei allen Bestrebungen in Zusammenhang mit Industrie 4.0 und Big-Data auch verstärkt um das Thema IT-Sicherheit kümmert. Die IT-Sicherheit wird zukünftig sowohl im technischen Arbeitsschutz als auch im technischen Verbraucherschutz eine große Rolle spielen“, so Verbraucherschutzminister Reinhold Jost.

Die zu Industrie 4.0 gehörende Vision, dass eine Produktion direkt und unmittelbar auf Kundenwünsche reagiert, erfordert im Unterschied zu der in Großunternehmen bereits etablierten machine-to-machine-Kommunikation einen Datenaustausch außerhalb der Unternehmensnetze. Mit dieser Netzwerkverbindung gehen Risiken, die durch ausgefeilte IT-Sicherheitsmechanismen minimiert werden müssen, einher.

Arbeitgeber sind aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes dazu verpflichtet, Gefahren für ihre Beschäftigten arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen zu beurteilen. Bekanntermaßen gibt es in der IT-Sicherheit nach derzeitigem Stand keine hundertprozentige Sicherheit gegen ungewollte Zugriffe von außen. Arbeitgeber in produzierenden Unternehmen mit hohem Automatisierungsgrad und externem Datenaustausch müssen sich bei der Durchführung ihrer Gefährdungsbeurteilungen somit auch verstärkt mit dem Thema „Beeinflussung der Maschinensteuerung von außen“ beschäftigen. Eine ungewollte Manipulation der Produktionsanlage muss, insbesondere wenn dadurch Beschäftigte gefährdet werden könnten, unter allen Umständen vermieden werden.

Zukünftig werden immer mehr technische Produkte einen Prozessor mit Systemsoftware besitzen und zusammen mit einer Applikationssoftware, die über eine Online-Verbindung aktualisiert wird, verwendet. Was aber wenn durch den Onlinezugriff eine Schadsoftware installiert wird und sich dadurch eine ungewünschte, mit Produktrisiken einhergehende Änderung der Gerätefunktion ergibt? Auch für den technischen Verbraucherschutz wird die IT-Sicherheit somit immer wichtiger.

„Bislang eingesetzte Anti-Virenprogramme und Firewalls werden nicht mehr ausreichen. Es bedarf neuer Sicherheitshürden, damit der Fortschritt nicht durch Lücken in Softwaresystemen gehemmt und der Schutz von Beschäftigten und Verbrauchern nicht gefährdet wird“, so Jost. Damit der technische Fortschritt positiv begleitet wird, hat die saarländische Landesregierung im vergangenen Jahr den Workshop „Cybersicherheit Saar“ durchgeführt und unter Beteiligung von Vertretern aus Politik, Sozialpartnern und Wirtschaft den „Bund neue Arbeitswelt“ gegründet. Außerdem wurden mit dem Kompetenzzentrum Power4Production (P4P) Zielvereinbarungen vereinbart.

Zentraler Gegenstand der Vereinbarung ist die gute Vorbereitung mittelständischer Unternehmen auf die Digitalisierung der Wirtschaft. Das flächenmäßig kleine Saarland hat die wirtschaftlichen Chancen des  „Internet der Dinge“ und von „Industrie 4.0“ also erkannt. Unter der Voraussetzung, dass soziale Aspekte angemessen berücksichtigt werden und die Cybersicherheit für Anwender gewährleistet ist, soll die Verknüpfung von realer und virtueller Welt zu einer nahtlosen Anknüpfung an die großen wirtschaftlichen Erfolge der letzten Jahre beitragen. Großes entsteht eben oft im Kleinen.

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Sabine Schorr
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Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung des Saarlandes vom 29.03.2016.