EU hat Datenschutzpaket verabschiedet

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(socialON) Heute hat der Rat der EU nach gut vierjährigen Verhandlungen das Datenschutzreformpaket verabschiedet. Es enthält neben der Datenschutzgrundverordnung auch die Richtlinie für den Datenschutz in Polizei und Justiz.

Die Datenschutzgrundverordnung hebt den Stellenwert des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung in der digitalen Welt hervor. Sie bildet die Basis für EU-weit einheitliche Datenschutzstandards im privaten Datenverkehr. Das schafft mehr Vertrauen zwischen Verbrauchern und Wirtschaft und gibt beiden Seiten Sicherheit.

Dazu Bundesminister de Maizière: „Ich begrüße den zügigen Abschluss der Arbeiten unter dem niederländischen Ratsvorsitz und danke ausdrücklich auch nochmals dem vorherigen luxemburger Ratsvorsitz. Damit ist der Weg geebnet für eine Bestätigung durch das Europäische Parlament noch im April. Die neue Datenschutzgrundverordnung sichert erstmals einen gemeinsamen europäischen Datenschutz und macht zugleich eine sinnvolle Nutzung von Massendaten für Fortschritte in Wissenschaft, Gesundheit oder Mobilität möglich. Deutschland arbeitet bereits intensiv an den nötigen Anpassungen im nationalen Recht. Ziel ist die volle Umsetzung der Grundverordnung zum Zeitpunkt ihrer Anwendbarkeit ab Mitte 2018 im öffentlichen und privaten Bereich. Wichtig ist aber neben dem Abschluss der Verhandlungen an dem EU-Datenschutzpaket und den nationalen Anpassungen, dass nun auch die Arbeiten an der EU-Richtlinie über Fluggastdatensätze (PNR) rasch zu einem erfolgreichen Ende gebracht werden. Das Projekt hat zu lange auf sich warten lassen. Das Bundesministerium des Innern: Europäischen Parlament ist jetzt am Zug und sollte noch im April dem Fluggastdatenabkommen zustimmen.“

Verantwortlich: Dr. Johannes Dimroth
Redaktion: Lisa Häger, Dr. Pamela Müller-Niese
Dr. Harald Neymanns, Dr. Tobias Plate
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Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium des Innern vom 08.04.2016.