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Bitkom warnt vor Änderungen am DigiNetz-Gesetz

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Änderungen am DigiNetz-Gesetz
„Diese Gesetzänderung erweist Wettbewerb und Innovationen im Festnetz einen Bärendienst. Es besteht kein Anlass, das DigiNetz-Gesetz anzupassen“.
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(socialON) Bitkom warnt vor Änderungen am DigiNetz-Gesetz. Berg: „Diese Gesetzänderung erweist Wettbewerb und Innovationen im Festnetz einen Bärendienst“. Bundestag debattiert über Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes.

Am heutigen Donnerstag behandelt der Bundestag in erster Lesung eine Änderung am sogenannten DigiNetz-Gesetz. Das im Jahr 2016 verabschiedete Gesetz legte die Grundlage dafür, dass Telekommunikationsanbieter Glasfaser mitverlegen dürfen, wenn ohnehin Bauarbeiten durchgeführt werden. Voraussetzung war dabei, dass die Arbeiten ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Damit sollte u.a. verhindert werden, dass binnen kurzer Zeit Straßen mehrfach aufgerissen werden müssen. Aus Bitkom-Sicht schränkt der jetzt debattierte Gesetzesentwurf die Möglichkeiten zu stark ein, bei solchen Bauarbeiten Glasfaser mitzuverlegen. „Diese Gesetzänderung erweist Wettbewerb und Innovationen im Festnetz einen Bärendienst. Es besteht kein Anlass, das DigiNetz-Gesetz anzupassen“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Sollte sich der Bundesrat mit seinen Forderungen durchsetzen, könnten faktisch neue Gebietsmonopole für Glasfaser entstehen. Dies würde den Festnetzausbau bremsen und Verbraucher in ihrer Anbieterauswahl massiv einschränken.“ Die Sorge, dass durch die gültige Gesetzeslage First-Mover-Anreize für Gigabitnetze verhindert würden, sei bereits heute unbegründet. Durch faire und angemessene Entgelte bzw. eine Kostenbeteiligung würden die Netzbetreiber im Falle der Mitverlegung die öffentlichen Kassen entlasten und gleichzeitig für Infrastrukturwettbewerb sorgen.

Darüber hinaus sieht Bitkom Konflikte mit dem EU-Recht, sollte kurzfristig eine DigiNetz-Novelle verabschiedet werden. So tritt am 20. Dezember 2018 der European Electronic Communications Code in Kraft, der demnächst weitere umfangreiche Änderungen im Telekommunikationsgesetz nach sich ziehen wird. „Eine kurzfristige DigiNetz-Änderung nimmt den investierenden Unternehmen die notwendige Rechts- und Planungssicherheit und schadet damit dem Ausbau von Gigabitnetzen“, so Berg. „Diese Änderung bremst den Glasfaserausbau und führt zu einem Flickenteppich lokaler Netze.“

Pressekontakt:
Christoph Krösmann
Pressesprecher
T +49 30 27576-125
c.kroesmann@bitkom.org

Nick Kriegeskotte
Bereichsleiter Telekommunikationspolitik
T +49 30 27576-224
n.kriegeskotte@bitkom.org

Quelle: Pressemitteilung Bitkom vom 13.12.2018
Bildquelle: pixabay.com

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