Zulässigkeit von Facebookseiten für Unternehmen

0
1819

(socialON) Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig schafft es mehr Rechtssicherheit. Anlässlich des Urteils des Verwaltungsgerichts Schleswig im Verfahren um die Zulässigkeit von Facebookseiten für Unternehmen und öffentlich Einrichtungen erklärt der Vorsitzende des Landesfachausschusses Medien der CDU Schleswig-Holstein, Patrick Ziebke:

„Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts in diesem wichtigen Musterprozess ist zu begrüßen. Mit dem Urteil ist ein massiver Wettbewerbsnachteil für schleswig-holsteinische Unternehmen vermieden werden. Darüber hinaus schafft es mehr Rechtssicherheit in einem Bereich, der in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat.“

„Es hat sich gezeigt, dass – wie schon beim Verfahren um den Klarnamenzwang – die Ansichten des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) in Sachen Facebook rechtlich häufig nicht haltbar sind. Herr Weichert sollte künftig in diesem Bereich nicht so massiv auftreten. Er sollte seine Schwerpunkte mehr auf die Informationen von Nutzerinnen und Nutzer legen. Wenn sich der derzeitige Anschein festsetzt, das ULD ist auf einem Kreuzzug gegen soziale Netzwerke und dieses auf dem Rücken der Nutzer betreibt, dann ist damit niemandem geholfen“, so Ziebke weiter.

„Die Bedeutung des Datenschutzes ist heutzutage größer denn je. Das Urteil zeigt aber auch, dass der Gesetzgeber die Entwicklung dieses Rechtsgebietes vernachlässigt hat. Es ist notwendig, das Datenschutzrecht zukunftsfest zu machen. Es kann nicht sein, dass immer erst Gerichte tätig werden müssen, um Klarheit in der Anwendung von Rechtsnormen zu schaffen. In diesem Fall hat es fast zwei Jahre gedauert, in denen Rechtsunsicherheit bestand. Dies kann nicht unser Ziel sein“, so Ziebke abschließend.

Sven Müller
Landesgeschäftsführer
Sophienblatt 44-46
24103 Kiel
Tel.: 0431-66099-11
Fax: 0431-66099-88
sven.mueller@cdu-sh.de