Zeitenwende: Am 28. Januar 2018 ist Europäischer Datenschutztag

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Zeitenwende im Datenschutzrecht Europäischer Datenschutztag
Am 28. Januar 2018 ist Europäischer Datenschutztag.

(socialON) Zeitenwende im Datenschutzrecht. Am 28. Januar 2018 ist Europäischer Datenschutztag. Zu diesem Anlass erklärte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière:
„Der ´Countdown´ für ein neues europäisches Datenschutzrecht läuft, denn mit der Datenschutzgrundverordnung wurde der Datenschutz in der EU neu ausgerichtet und harmonisiert. Das wird allen Bürgerinnen und Bürgern in der EU zugutekommen. Für die Wirtschaft wird es Rechtssicherheit und Klarheit bringen, denn künftig gilt: gleiches Datenschutzrecht für alle. Gerade im internationalen Wettbewerb wird dies ein großes Pfund sein“.

Zum Hintergrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DGVO) wird am 25. Mai 2018 – nach einer Übergangsphase von zwei Jahren – wirksam. Dann gelten erstmals einheitliche Datenschutzstandards in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die EU-DGVO bildet künftig den maßgeblichen datenschutzrechtlichen Rahmen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In Deutschland wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung durch das neue Bundesdatenschutzgesetz ergänzt.

Der Bundesgesetzgeber hat bereits im Juli vergangenen Jahres als erster Mitgliedstaat der EU seine nationalen Regelungen an die EU-Datenschutzreform angepasst. Dies soll allen Anwendern, Unternehmen, Behörden, öffentlichen Einrichtungen genügend Zeit zu geben, ihre Verarbeitungen an den neuen Standards auszurichten. Das Bundesministerium des Innern wird den anstehenden Umsetzungsprozess auch weiterhin eng begleiten und die im Juli 2017 begonnene Dialogreihe mit Verbänden und Aufsichtsbehörden fortsetzen.

Der Europäische Datenschutztag wurde 2006 auf Initiative des Europarats ins Leben gerufen und wird seit 2007 jährlich am 28. Januar begangen. Die Wahl des Datums geht auf die Unterzeichnung der Europaratskonvention 108 zum Datenschutz im Jahr 1981 zurück, mit der sich die unterzeichnenden Staaten zur Achtung der Rechte und Grundfreiheiten, insbesondere des Persönlichkeitsrechts, bei automatisierten Datenverarbeitungen verpflichten.

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Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium des Innern vom 26.01.2018.
Bildquelle: pixabay.com.