Vedanti Systems Limited kommentiert Verhandlung zur Google/YouTube Videostream-Patentklage

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(socialON) Vedanti Systems Limited, London, hat die Anwaltskanzlei Bardehle Pagenberg, München, mit der Wahrnehmung ihrer Interessen in Bezug auf das europäische Patent EP 2 026 277 beauftragt. Diese hat am Montag beim Bundespatentgericht ihre Vertretung angezeigt und in dem Nichtigkeitsverfahren Google Germany GmbH gegen Vedanti Systems Limited schriftlich erste Stellung bezogen, insbesondere im Hinblick auf die fehlende Lizenz von Max Sound.

Das Landgericht Mannheim befasste sich am Dienstag mit der Klage der Max Sound Corporation gegen Google Inc., Mountain View, USA, Google Commerce Ltd., Dublin, Irland, und Google Germany GmbH, Hamburg, sowie gegen die Google-Tochter YouTube, San Bruno, USA, die Google zur Erhebung der Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht veranlasste. Max Sound hatte von dem deutschen Gericht verlangt, dass es Google und YouTube untersage, Videos unter Nutzung der aktuellen Videocodecs VP8 oder und H.264 zu streamen und videofähige Geräte wie das Nexus Phone und den Chromecast-Stick zu verkaufen, sowie weitere Anträge gestellt. Eine Entscheidung zugunsten von Max Sound hätte ein Verkaufsverbot bzw. ein Verbot des Angebots von YouTube in Deutschland zur Folge haben können.

Vedanti Systems Limited, London, beobachtete die Verhandlung als Inhaberin des strittigen Patents. Vedanti Systems Limited bestreitet jemals – wie von Max Sound behauptet – eine weltweite Lizenz für dieses Patent an das Unternehmen erteilt zu haben. Ein Urteil des US District Court in San José vom 24. November 2015 bestätigt diese Position. Max Sound besitzt keine gültige Lizenz für diese Technologie und hat somit kein Klagerecht.

Constance Nash, CEO von Vedanti Systems Limited, und Miterfinderin des Patentes verwahrt sich ausdrücklich gegen das Vorgehen von Max Sound zum Nachteil ihres Unternehmens und ihres geistigen Eigentums.

Dr. Christof Karl, Partner bei Bardehle Pagenberg, merkte zu der Verhandlung in Mannheim an: „Das Landgericht befasste sich nicht mit dem Thema Klageberechtigung von Max Sound, auch wenn es bestehende Zweifel an der Berechtigung erwähnte. Es konzentrierte sich stattdessen ausschließlich auf die Verletzungsprüfung auf der Basis der Darlegungen des Klägers“.

Als das Landgericht Mannheim nach der Anhörung der Parteien überraschend erklärte, nach kurzer Pause ein Urteil verkünden zu wollen, verzichteten die Anwälte von Max Sound auf die geltend gemachten Ansprüche. Dr. Karl: „Dies zielte klar darauf ab, einer weiteren inhaltlichen Würdigung des Klägervortrags im Urteil auszuweichen.“ Vedanti Systems Limited wird weiter konsequent ihre Interessen und ihr geistiges Eigentum verteidigen.

Pressekontakt:
Rainer Westermann
Westermann Advisors GmbH
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Quelle: Mitteilung Presseportal.de (ots)