Toolkit des EU-Datenschutzbeauftragten

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(socialON) Toolkit des EU-Datenschutzbeauftragten. Am 11. April 2017 hat der Europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli ein Toolkit zur Prüfung der Notwendigkeit von Maßnahmen, die das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten einschränken, veröffentlicht. Das Toolkit ist eine Antwort auf mehrere Anfragen der EU-Institutionen bezüglich einer Anleitung zu den Anforderungen von Art. 52 der Grundrechtecharta, nach dem jede Einschränkung der Ausübung von in der Charta anerkannten Grundrechten (Schutz von personenbezogenen Daten, Art. 8) den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen muss. Das Toolkit setzt sich zusammen aus einer Einleitung, die den Inhalt und die Zielsetzung erklärt, einer praktischen Schritt-für-Schritt Checkliste, anhand derer die Notwendigkeit neuer legislativer Maßnahmen geprüft werden kann und einer rechtlichen Analyse des Notwendigkeitstests, der auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten angewendet wird.

Das Toolkit soll Entscheidungsträgern dabei helfen, die Auswirkungen von neuen Gesetzen auf das Grundrecht auf den Schutz von personenbezogenen Daten zu identifizieren und die Fälle herauszuarbeiten, in denen eine Einschränkung dieses Grundrechts wirklich notwendig ist.

Weiterführender Link:
Toolkit des EU-Datenschutzbeauftragten (EN) (April 2017)

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Büro Brüssel, Avenue de Nerviens 85/9, 1040 Brüssel,
Tel.: +32 (0)2 743 86 46, Fax: +32 (0)2 743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.eu
Redaktion und Bearbeitung:
RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., RAin Doreen Göcke LL.M., RAin Katrin Grünewald LL.M., Natalie Barth

Quelle: Pressemitteilung Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) vom 21.04.2017.