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9. Dezember 2024
Thüringen

Thüringen als erstes Land mit eigener GRW-Richtlinie

(socialON) Neue GRW-Richtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft in Kraft getreten. Kleine und mittlere Unternehmen im Fokus. Förderkriterien orientieren sich an Forschung, Entwicklung und guter Qualität bei Beschäftigung

Die Richtlinie für die Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist in Kraft getreten. Ab sofort können in Thüringen als erstem Bundesland Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wie auch aus dem Tourismus ihre Förderanträge stellen. „Wichtigstes Ziel für Thüringen bleibt es, die Produktivitätslücke zu schließen und als Investitions- und Beschäftigungsstandort zu den erfolgreichen westdeutschen Regionen aufzuschließen“, sagte Thüringens Wirtschaftsminister Uwe Höhn heute in Erfurt. „Um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, haben wir für den Zugang zur Förderung ein Lohnkriterium ergänzt und im vereinfachten Zuschlagsystem mehr Qualitätskriterien in den Blick genommen.“

Im Gegenzug wurden einige Branchenausschlüsse beseitigt. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen werden vom neuen Förderrecht profitieren. Das Zuschlagsystem der neuen GRW-Förderung berücksichtigt nicht mehr nur das Engagement von Unternehmen in der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit oder den Exportanteil. Es setzt erstmals auch Ziele für die zukünftige Entwicklung der Firmen. Dabei legt es besonders Wert auf das Engagement für die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auf Bestrebungen im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit und Anstrengungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Tourismus orientiert sich das Zuschlagsystem für die Unternehmen an Kriterien wie Service und Qualität, Kooperation, Barrierefreiheit und Weiterbildung der Mitarbeiter. Höhn: „Wirtschaftsförderung muss sich an fortschrittlichen Kriterien orientieren, damit in Thüringen die sozialen Standards wie auch die Qualitätsstandards steigen. Damit wird die Attraktivität des Standorts erhöht.“

Der Einsatz von Leiharbeitnehmern bleibt weiterhin ein Kriterium für den Förderzugang: Betriebsstätten mit einem Leiharbeitnehmeranteil von über 30 Prozent erhalten weiter keine Förderung, und für Betriebe mit über 10 Prozent Leiharbeitnehmern liegt der maximale Fördersatz bei 10 Prozent. „Gute Arbeitsbedingungen und angemessene Löhne sind ein Beitrag zur Fachkräftesicherung“, sagte Höhn. „Daher geben wir Unternehmen das Signal, dass wir an der Schaffung von qualitativ guten Arbeitsplätzen interessiert sind.“

Ein besonderer Fokus der neuen GRW-Förderung liegt auf der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen. Dies zeigt sich nicht nur bei den Höchstfördersätzen, die

– bei 35 Prozent für kleine,
– bei 25 Prozent für mittlere,
– bei 15 Prozent für große Unternehmen liegen.

Mit 15 Prozent für mittlere und 20 Prozent für kleine Unternehmen wurden mit der neuen GRW-Richtlinie auch die Basisfördersätze (zuvor 12,5 Prozent) angehoben.

Wer mit einer GRW-geförderten Investition neue Arbeitsplätze schafft, muss alle zusätzlichen Beschäftigten mit jährlich mindestens 25.000 Euro brutto vergüten.

Das Wirtschaftsministerium reagiert mit der neuen GRW-Richtlinie aber auch auf den steigenden Fachkräftebedarf der Unternehmen. Erstmals wird allein die Sicherung von Arbeitsplätzen honoriert, wenn die Beschäftigten von der Förderung deutlich profitieren. So muss innerhalb der nächsten fünf Jahre nach der geförderten Investition eine Lohnsteigerung von mindestens 20 Prozent über der durchschnittlichen Lohnentwicklung des Verarbeitenden Gewerbes nachgewiesen werden.

Quelle: Pressemitteilung Thüringer Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Technologie vom 04.08.2014.

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