Schutz von Kommunikationsdaten bei polizeilichen Handy-Kontrollen

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(socialON) Schutz von Kommunikationsdaten bei polizeilichen Handy-Kontrollen. Vorletzte Woche hat die Polizei in Berlin im Rahmen einer Routinekontrolle das Smartphone des Abgeordneten im Abgeordnetenhaus von Berlin Andreas Baum durchsucht. Dies geschah anscheinend nur unter dem Vorwand, überprüfen zu müssen, ob dieses gestohlen worden sei. Bei einer späteren Überprüfung der zuletzt geöffneten Anwendungen stellte Andreas Baum fest, dass Telefon- und SMS-Daten bis zurück in das Jahr 2011 aufgerufen wurden und das, obwohl ihm zuvor ausdrücklich vom Polizeibeamten zugesichert wurde, dass lediglich ein IMEI-Abgleich stattfinde, um feststellen zu können, ob das Handy gestohlen wurde oder nicht. Im Rahmen der Aufforderung, ihm das Handy zur Kontrolle auszuhändigen, versichert d er Polizist: „Ich werde schon nicht in Ihren Nachrichten rumgucken, oder haben Sie etwas zu verbergen?“

Michael Hilberer, netzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag des Saarlandes, äußert sich diesbezüglich wie folgt: „Der zurzeit festzustellende inflationäre Gebrauch der Floskel „Oder haben Sie etwas zu verbergen?“ verdeutlicht, wie gefährlich es sein kann, mit solch pauschalen Aussagen die Bereitschaft, auf Grundrechte zu verzichten, gefördert werden kann. Schließlich stellt jede Durchsuchung von privaten Daten, auch wenn sie in digitaler Form auf dem Handy gespeichert sind, einen staatlichen Eingriff dar, der einer Rechtfertigung bedarf. So darf eine Kontrolle nur bei hierfür ausreichenden Verdachtsmomenten und nur aufgrund vorhergehender ausdrücklicher richterlicher Anordnung erfolgen. Mit dem Satz: „Sie haben doch nichts zu verbergen.“ lässt sich hingegen alles begründen. Wenn man dies wortwörtlich verstünde , könnte ja jeder gleich bereitwillig in die Veröffentlichung privater Tagebucheinträge einwilligen oder in seinem Haus oder seiner Wohnung auf Vorhänge verzichten.

Die Unterstellung, alles, was man verbergen möchte, sei auch illegal, ist ein eklatanter Fehlschluss. Die Privatsphäre als Grundrecht muss durch den Staat geschützt werden. Eingriffe bedürfen einer rechtlichen Grundlage. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass diese Voraussetzung nicht zur nebensächlichen Formalie verkommt.

Ich befürchte, dass solche Vorfälle durch die Bunkerrethorik der deutschen Innenminister herausgefordert werden. Wenn sich ein Bundesinnenminister ein „Supergrundrecht Sicherheit“ ausdenken und im Amt bleiben darf, ist er damit ein denkbar schlechtes Vorbild für Polizeibeamte und fordert solche Vorkomnisse geradezu heraus. Den Beamten im Dienst mache ich hier noch die geringsten Vorwürfe, denn der Fisch stinkt immer vom Kopf zuerst.“

Auf Grundlage dieses Vorfalls hat Michael Hilberer eine Anfrage an die Landesregierung gestellt, durch welche er in Erfahrung bringen möchte, ob eine solche Vorgehensweise auch im Saarland üblich ist bzw. ob es auch im Saarland Fälle gab, in denen Saarländische Polizisten unter dem Vorwand, ein bestimmtes strafrechtliches Verhalten ermitteln zu wollen, auf private Daten zugegriffen haben, obwohl dies weder für den zu ermittelnden Tatbestand notwendig noch von einem vorher eingeholten richterlichen Beschluss oder sonstigen rechtlichen Vorschriften gedeckt war.

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