Safer Internet Day 2016: Wie sicher sind Gesundheits-Apps?

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(socialON) Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Safer Internet Day 2016 Wie sicher sind Gesundheits-Apps?

Gesundheits-Apps können beim Abnehmen oder der Raucherentwöhnung unterstützen. Doch wie sicher sind die Daten? Die Politik müsse darauf achten, dass „Freiheit und Selbstbestimmung sowie der Schutz vor Diskriminierung dabei nicht auf der Strecke blieben“, so Verbraucherschutzminister Maas. Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen zunehmend Gesundheits-Apps und Wearables – das sind am Körper getragene Mini-Computer zum Messen von Gesundheitsdaten. Fitness-Armbänder und Smart-Watches gehörten einer Umfrage zufolge Weihnachten 2015 zu den beliebtesten Geschenken.

Gesundheits-Apps erfassen etwa Bewegungsdaten, Schlafphasen, die Pulsfrequenz oder den Blutdruck. Nutzer können anhand dieser Daten beispielsweise ein Diabetes-Tagebuch oder einen Fruchtbarkeitskalender führen oder ihre Kalorien zählen. Die neuen Möglichkeiten zu Messung von Gesundheitsdaten böten viele Chancen für eine bessere und vernetzte Gesundheitsversorgung, erklärte Bundesverbraucherminister Heiko Maas auf der Safer Internet Day 2016. Es stellten sich jedoch ebenso viele Fragen. Insbesondere danach, was mit intimsten Daten genau geschehe.

Weitergabe der Daten problematisch
Dass Verbraucher wissen, was mit ihren Daten geschehe, sei bisher immer noch nicht gewährleistet, so Maas. So zum Beispiel, wenn Nutzer die individuell gemessenen Daten und das Bewegungsverhalten an den Arzt oder die Krankenkasse übermitteln. Und wenn Krankenkassen das gemessene gesunde Verhalten mit Rabatten oder Zuschüssen belohnen. Viele AGBs sind viel zu unverständlich. Einen „ersten Aufschlag“ für „smarte“, verständliche Verbraucherinformationen hätten Politik und Wirtschaft beim Nationalen IT-Gipfel gemacht, erklärte der Minister, Nur ein Bruchteil des Datentransfers erfolgt zudem über verschlüsselte und damit sichere Verbindungen. Und nicht zuletzt gibt es falsche Messungen und Ratschläge, denn viele Geräte sind noch nicht ausgereift. Lediglich bei rein medizinischen Apps können sich Nutzer darauf verlassen, dass deren Sicherheit und Leistungsfähigkeit bewertet wurden. Denn nur solche Apps unterliegen dem Medizin-Produktegesetz.

Intensiver Dialog erforderlich
Die Bundesregierung setzt sich für einen intensiven Dialog zwischen Wirtschaft und Gesellschaft über den Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten ein. „Niemand darf dazu gezwungen werden, diese digitalen Angebote zu nutzen und im Falle der Nichtnutzung Nachteile erleiden,“ betonte Maas. Sensible Gesundheitsdaten bedürften eines besonderen Schutzes. Es dürfe deshalb nicht sein, dass Informationen über individuelle körperliche oder seelische Schwächen auf dem Datenmarkt die Runde machen. „Wir werden deshalb prüfen, die Verwendung bestimmter Gesundheitsdaten auf Grundlage der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung einzuschränken“, so der Bundesverbraucherminister.

Nach der geltenden Rechtlage ist es den Gesetzlichen Krankenkassen auch mit Einwilligung des Versicherten untersagt, Gesundheitsdaten von Gesundheits-Apps und Wearables zu verwenden. Anders ist die Rechtslage bei den privaten Krankenversicherungen, wo Gesundheitsdaten mit Einwilligung des Versicherten übermittelt werden können. Mit der Folge, dass sich Versicherungstarife risikoorientiert berechnen lassen.

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Quelle: Pressemitteilung Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 09.02.2016.