Oberlandesgericht Düsseldorf: OLG Düsseldorf jetzt auch mit englischsprachigem Internetauftritt

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(socialON) Nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Aufgaben des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit internationalen Bezügen, z.B. im Bereich des Familien- oder des Patentrechts, kommen vielfach auch Personen ohne deutsche Sprachkenntnisse mit dem OLG in Kontakt. Daher ist das Gericht seit dieser Woche zusätzlich mit einem englischsprachigen Auftritt im Internet präsent:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/english/index.php

Im Mittelpunkt stehen dabei die im Alltag besonders wichtigen und gefragten Informationen über Öffnungszeiten, Kontaktdaten, der Ablauf der Eingangskontrollen oder auch die Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit körperlichen Behinderungen.

Besucherinnen und Besucher können darüber hinaus auf Englisch Basisinformationen über das Gericht und den Gerichtsbezirk, über das Wesen der „Düsseldorfer Tabelle“, die Pflichten von Zeuginnen und Zeugen oder über das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Ehescheidungen abrufen. Die entsprechenden Seiten werden schrittweise weiter ausgebaut und fortlaufend den Bedürfnissen der Nutzer angepasst.

Dr. Sven Kerkhoff
Pressedezernent
Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de