Mehr Verbraucherschutz im e-commerce / Ministerin begrüßt neue EU-Verordnung über die Online-Streitbeilegung

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(socialON) Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich hat die Zustimmung des Europäischen Rates zur Richtlinie über alternative Streitbeilegung und der Verordnung über die Online-Streitbeilegung bei verbraucherrechtlichen Streitigkeiten begrüßt. „Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz im e-commerce und damit das richtige Signal“, betonte Puttrich.  Mit der Entscheidung stehe dem Verbraucher nun ab 2015 über eine einheitliche EU-weite Online-Plattform eine zentrale Anlaufstelle zur Verfügung, um vertragliche Streitigkeiten über Online-Käufe in einem anderen EU-Mitgliedstaat auch online beizulegen. Zugang zu der zentralen Anlaufstelle soll hierbei zukünftig eine benutzerfreundliche interaktive Website bieten, auf die in allen Amtssprachen der EU kostenlos zugegriffen werden kann. Die Plattform soll elektronisch mit noch zu schaffenden nationalen alternativen Streitbeilegungsstellen in den Mitgliedstaaten verlinkt werden.

„Mit der Entscheidung wird der Weg, den Hessen mit dem Online-Schlichter bereits eingeschlagen hat, konsequent weiter gegangen“, sagte die Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz. Hessen beteiligt sich an der Online-Schlichtungsstelle seit dem 1. Juli 2011. Weitere Bundesländer sind zudem hieran beteiligt.  Puttrich betonte, dass der Online-Schlichter von Anfang an unter Beachtung der Qualitätskriterien der EU für außergerichtliche Streitbeilegung aufgebaut wurde. Bisher waren diese bereits in einer Empfehlung der EU enthalten, haben nun aber durch die Richtlinie über alternative Streitbeilegung größeres Gewicht gewonnen und werden künftig zum verbindlichen Standard in der gesamten EU. Auch in Hinblick auf die Verordnung über die Online-Streitbeilegung bei verbraucherrechtlichen Streitigkeiten ist der Online-Schlichter  laut Puttrich  ein Vorzeigemodell: „Hessische Verbraucher können heute bereits ihren Fall komfortabel komplett über eine Online-Plattform schlichten lassen. Dabei werden nicht nur nationale, sondern auch grenzüberschreitende Streitigkeiten im Bereich des Online-Handels  geschlichtet; ebenso erfolgreich wie deutsch-deutsche Fälle mit einer Erfolgsquote von zwei Dritteln.“ Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt derzeit bei 1,5 Monaten.

Pressesprecher:
Thorsten Neels
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