Höhere Zuschüsse für die Digitalisierung von Weiterbildungseinrichtungen

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Ab sofort können überbetriebliche Berufsbildungsstätten höhere Zuschüsse für die digitale Ausstattung erhalten
Höhere Zuschüsse für die Digitalisierung von Weiterbildungseinrichtungen

(socialON) Höhere Zuschüsse für die Digitalisierung von Weiterbildungseinrichtungen. Ab sofort können überbetriebliche Berufsbildungsstätten höhere Zuschüsse für die digitale Ausstattung erhalten. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert bis zu 90 Prozent der Investitionen, wenn sie der Fort- und Weiterbildung dienen. Ziel ist es, die Qualität der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten aus KMU zu verbessern.

Hierzu erklärt Staatssekretär Dr. Ulrich Nussbaum: „Die Digitalisierung der Wirtschaft ist für den Mittelstand und das Handwerk eine große Chance, zugleich aber auch eine Herausforderung. So müssen sich die Fachkräfte noch stärker fort- und weiterbilden, um mit den Veränderungen Schritt zu halten. Besonders wichtig sind dabei die Handwerksmeister und Führungspersonen in den Betrieben.

Sie entscheiden letztlich darüber, wie weit sich die Betriebe auf die Chancen der Digitalisierung einlassen. Wir unterstützen die Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Fachkräfte. Dies geschieht durch ein bundesweites Netz von Berufsbildungsstätten. Wir wollen, dass dort die modernste Technik eingesetzt werden kann. Durch die neue Förderung wird dies möglich sein und Investitionen in die digitale Ausstattung beschleunigt. Durch moderne Berufsbildungsstätten gelingt es uns, digitales Know-how in die Betriebe zu bringen.“ Die Liste förderfähiger Ausstattungsgegenstände und Antragsformulare können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 10.08.2018.
Bildquelle: pixabay.com

Weitere Informationen finden Sie hier:

Weder im Handwerk, noch in anderen Bereichen der Wirtschaft kann davon ausgegangen werden, dass das in den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorhandene Fachwissen beziehungsweise die vorhandenen Anlagen und Maschinen jederzeit dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Hier leisten überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) einen zentralen Beitrag zur Qualitätssicherung in der beruflichen Ausbildung im Dualen System und in der beruflichen Fort- und Weiterbildung und stellen eine flächendeckende Bildungsinfrastruktur auf hohem Niveau sicher. Sie nehmen als Lernorte der außerbetrieblichen Berufsbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes auch auf gesetzlicher Grundlage Bildungsaufgaben im öffentlichen Interesse wahr. ÜBS sind sich ständig verändernden Rahmenbedingungen wie der demographischen Entwicklung und dem technologischen Wandel unterworfen. Mit der Förderung von Maßnahmen der Modernisierung, Umstrukturierung oder Ausstattung aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) soll bundesweit eine adäquate, an die veränderten bildungspolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasste, Bildungsinfrastruktur gewährleistet werden. Durch ihr hochwertiges Bildungsangebot tragen ÜBS entscheidend zur Deckung des Fachkräftebedarfs in Deutschland sowie zum Erhalt beziehungsweise der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei.

Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren

Seit dem Jahr 2000 wird neben der investiven Förderung auch die Weiterentwicklung von ÜBS zu technologieorientierten Kompetenzzentren gefördert. Nach den Fördergrundsätzen des BMWi soll mit ihr vor allem der Technologietransfer und die Innovationskompetenz von KMU gestärkt und die Unternehmen in die Lage versetzt werden, auf die dynamischen Entwicklungsprozesse sich verändernder wirtschaftlicher und technischer Rahmenbedingungen zu reagieren.

Zusätzliche Mittel für die Digitalisierung

In den Jahren 2016 – 2018 werden pro Jahr 8 Mio. Euro zusätzlich für die Modernisierung von ÜBS im Bereich Fort- und Weiterbildung zur Verfügung gestellt. Damit erhöhen sich die jährlich für Bau- und Ausstattungsvorhaben bereitgestellten Mittel auf 37 Mio. Euro. Die zusätzlichen Mittel sollen dazu eingesetzt werden, um die Ausstattung von ÜBS auf den neuesten technologischen Stand zu bringen und insbesondere Weiterbildungsangebote im Bereich Digitalisierung zu fördern. Dies dient der Sicherung einer qualitativ hochwertigen Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte aus KMU und unterstützt die Unternehmen im Hinblick auf die immer weiter zunehmende Digitalisierung der Arbeits- und Produktionsprozesse.