Hamburger FDP begrüßt das EuGH-Urteil zum Schutz der Privatsphäre

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(socialON) Dr. Najib Karim, Hamburger FDP Europa-Spitzenkandidat kommentiert das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union 131/12 gegen die Google Spain SL, Google Inc. In dem Urteil wird der Betreiber einer Internetsuchmaschine verantwortlich dafür gemacht, personenbezogene Daten, die auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten erscheinen, unter bestimmten Bedingungen zu löschen:

„Das ist ein gutes Urteil für alle Europäer und ein Beispiel dafür, dass in unserem Rechtssystem auch ein einzelner Bürger seine Bürgerrechte gegen US-Giganten verteidigen kann. Eine Person kann sich, wenn bei einer anhand ihres Namens durchgeführten Suche in der Ergebnisliste ein Link zu einer Internetseite mit Informationen über sie angezeigt wird, unmittelbar an den Suchmaschinenbetreiber wenden, um unter bestimmten Voraussetzungen die Entfernung des Links aus der Ergebnisliste zu erwirken.“

Dr. Karim weiter: „Bisher fühlte sich der Bürger gegenüber Suchmaschinen, erst Recht vor marktbeherrschenden Unternehmen, nahezu ohnmächtig, überhaupt Rechtsansprüche durchsetzen zu können. Mit diesem Urteil wird das für uns Liberale so wichtige Thema Bürgerrechte in die richtige Richtung fortentwickelt.

Im Fall meiner Wahl ins Europaparlament werde ich mich dafür einsetzen, dass die EU-Datenschutzrichtlinie, die eine Löschung von Daten auf Antrag betroffener Bürger vorsieht, endlich umgesetzt und auch von den USA als nichtumgehbarer europäischer Standard akzeptiert wird.“

Wolfhard Buchholz-Beckmann
FDP-Landesgeschäftsführer
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