Erfolg für den Datenschutz in Europa / Stellvertretender Vorsitzender der Datenschutzkommission, Florian Ritter, sieht Bürgerrechte in der digitalen Welt gestärkt

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(socialON) Der stellvertretende Vorsitzende der Datenschutzkommission des Bayerischen Landtags, Florian Ritter, begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Löschung personenbezogener Daten in Suchmaschinen. „Mit dieser Entscheidung ist das Recht auf Vergessen erstmalig anerkannt worden. Das ist ein großer Erfolg für den Datenschutz und die Bürgerinnen und Bürger in Europa und Bayern.“

Der Gerichtshof schützt damit die Rechte aller, deren Daten durch Suchmaschinen erfasst und angeboten werden. Bisher konnten Suchmaschinenbetreiber im Internet vorhandene Daten nutzen, ohne die Verantwortung für die Verwendung und die Folgen zu übernehmen. Das hat sich grundlegend geändert. Die Betreiber sind nun gezwungen, auf Antrag Links in den Suchergebnissen zu löschen, die nicht mehr mit der Europäischen Datenschutzrichtlinie vereinbar sind. Zum wiederholten Male stärkt der Europäische Gerichtshof damit die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in der digitalen Welt.

Gudrun Rapke
stellv. Pressesprecherin
SPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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