Diskussion um Fake-News in sozialen Medien

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(socialON) Verbreitung von Falschmeldungen durch Social Bots stoppen. Anne-Marie Keding: „Umgang mit Social Bots – Arbeitsgruppe eingerichtet“. Eva Kühne-Hörmann: „Hessisches Botnetz-Gesetz noch vor Bundestagswahl umsetzen“. Prof. Dr. Winfried Bausback: „Fake-News auch potenzielle Gefahr für Rettungskräfte und Polizei“.

In der aktuellen Diskussion um sogenannte Fake-News und dem Einsatz von Social Bots in sozialen Medien warnen die Justizminister Sachsen-Anhalts, Hessens und Bayerns davor, das Problem von Falschmeldungen in sozialen Medien zu unterschätzen: „Dies ist kein vorübergehendes Phänomen, sondern das sind allenfalls die ersten Gehversuche manipulativer Kommunikation im Internet. Fake-News sind bewusste Falschmeldungen, mit denen die öffentliche Stimmung angeheizt, persönliche Angriffe ausgeübt oder schlicht die Grenzen von Fakten und bewussten Lügen gezielt verwischt werden sollen. Oft reicht eine falsche Meldung aus, dass die gesamte Republik darüber diskutiert. Das zeigt die explosive politische Kraft, die soziale Medien mittlerweile auch in Deutschland haben“, so Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann.

„Es ist nicht allein der Umstand problematisch, dass der Inhalt der Meldungen nicht den Tatsachen entspricht. Dass hierauf aufbauend in wenigen Minuten eine Lawine von Desinformationen in den sozialen Medien verbreitet werden kann, ist das eigentliche Problem“, so der Bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback, der zudem darauf hinwies, dass solche Fake-News in Katastrophen- oder Anschlagsfällen auch Rettungskräfte und Polizei behindern können. „Wenn zum Beispiel bei einem Amoklauf die Bürgerinnen und Bürger durch Fake-News gezielt verunsichert und in die Irre geführt werden, dann ist das nicht nur eine gravierende Straftat, die nach meiner Überzeugung strenger bestraft werden muss als nach geltendem Recht. Es kann auch schlimme Konsequenzen für die Betroffenen, aber auch für die Arbeit der Rettungskräfte und der Polizei haben. Es ist deshalb notwendig, die Verbreitungswege solcher Fake-News trocken zu legen.“

„Wir müssen die Verbreitungswege von Falschmeldungen in sozialen Medien kappen“, so die Justizministerin Sachsen-Anhalts Anne-Marie Keding. „Bei der Verbreitung von Falschmeldungen spielen Social Bots, also Fake-Profile in sozialen Medien, eine maßgebliche Rolle. Social Bots sind computergesteuerte Fake-Accounts in sozialen Medien, die den Eindruck erwecken, eine menschliche Identität zu haben. Wer auch immer ein Interesse an Desinformation und Manipulation von Diskussionen hat, kann per Mausklick eine ganze Armada von Fake-Profilen in Gang setzen und diese Informationen verbreiten lassen. Dämmen wir diese Kommunikationskanäle ein, nehmen wir unredlichen Akteuren ein entscheidendes Handlungsinstrument“, erläuterte die Ministerin.

„Genau diesen Ansatz verfolgt die Hessische Botnetz-Initiative (BR-Drs. 338/16), die der Bundesrat bereits beschlossen hat und die dem Deutschen Bundestag derzeit vorliegt. Der Betrieb solcher Social Bots wäre bei Umsetzung unseres Gesetzentwurfs auf einen Schlag strafbar, wenn er gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreiber solcher sozialer Medien verstieße. Gerade mit Blick auf die anstehenden Bundestags- und Landtagswahlen in diesem Jahr und auf die mutmaßliche Einflussnahme solcher Social Bots auf die amerikanische Präsidentschaftswahl ist es dringend notwendig, dass die Botnetz-Initiative noch vor den Bundestagswahlen umgesetzt wird“, so Kühne-Hörmann.

„Auch denjenigen, die gezielt Hass oder Beleidigungen verbreiten, müssen wir zeigen, dass der Rechtsstaat dieses Handeln keinesfalls duldet. Gerade wenn Hass oder Beleidigungen öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften erfolgen, muss der Strafrahmen erhöht werden. Es muss jedem klar werden: Hass und Beleidigungen in einem Medium, das sehr viele Menschen erreicht und das auch nicht vergisst, haben eine ganz andere Qualität und werden entsprechend auch strenger bestraft“, betonte Bausback.

„Die strafrechtliche Sanktionierung von Social Bots ist ein ganz wichtiger Punkt. Auch im Bereich des Zivilrechts, etwa bei gezielten Schlechtbewertungen von Unternehmen im Internet, und auf europäischer Ebene muss dem Phänomen wirksam entgegen getreten werden. Sachsen-Anhalt hat deshalb eine Arbeitsgruppe initiiert, die weitere Vorschläge zum rechtlichen Umgang mit Social Bots erarbeiten wird“, so Anne-Marie Keding.

Anja Schrott
Ministerium für Justiz und Gleichstellung
des Landes Sachsen-Anhalt
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Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Justiz und Gleichstellung vom 02.01.2017.