Das Jahr 2025 markiert den Endspurt bei der Einführung der E-Akte in Mecklenburg-Vorpommerns Justiz. Justizministerin Jacqueline Bernhardt gibt Einblicke in Fortschritte und Pilotprojekte.
Einführung der E-Akte erreicht Zielgerade
„Das Jahr 2025 ist das Jahr der Zielgeraden bei der Einführung der E-Akte in der Justiz“, erklärte Justizministerin Jacqueline Bernhardt bei einem Treffen mit Rechtsreferendarinnen und Referendaren in Schwerin. Der Digitalisierungsprozess in der Justiz schreitet mit hohem Tempo voran. Über zwei Drittel der Justizmitarbeitenden nutzen bereits die elektronische Gerichtsakte.
Pilotprojekt im Landgerichtsbezirk Rostock startet im Sommer
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Einführung der E-Akte in den Strafgerichten und Staatsanwaltschaften. „Im Sommer beginnen wir mit einem Pilotprojekt im Landgerichtsbezirk Rostock, das alle Strafgerichte und die Staatsanwaltschaften umfasst. Nach einer kurzen Testphase sollen bis Jahresende alle weiteren Strafgerichte und Staatsanwaltschaften im Land folgen“, so die Ministerin.
Meilenstein: 220.000 elektronische Akten
Der Fortschritt ist bereits sichtbar: Knapp 220.000 elektronische Akten wurden allein in der ordentlichen Gerichtsbarkeit angelegt, insbesondere bei den Zivilgerichten. Fachgerichte sind bereits vollständig an die E-Akte angeschlossen. Ein weiterer Schritt wird die Einführung der E-Akte am Anwaltsgerichtshof bis Jahresende sein.
Digitalisierung auch in der Ausbildung
Die Digitalisierung macht auch vor der Ausbildung nicht halt. Justizministerin Bernhardt betonte, dass die Vorbereitung auf ein E-Examen intensiv vorangetrieben wird. „Ein Pilotprojekt dazu ist noch in dieser Legislaturperiode geplant“, sagte sie den rund 40 Referendarinnen und Referendaren, die an einem justizpolitischen Tag in Schwerin teilnahmen.
Quelle und Bild: Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, 14.01.2025