Die Verweigerungshaltung von Facebook und Google ist bedauerlich / Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich hat die Verweigerungshaltung der führenden Sozialen Netzwerke in den Verhandlungen zu einem Verhaltenskodex bedauert

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(socialON) Mit dem Verhaltenskodex für Soziale Netzwerke sollten über eine Selbstverpflichtung der Anbieter klare Verbesserungen der Nutzerrechte beim Datenschutz erzielt werden.

Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. Friedrich: „“Wenn Unternehmen wie Facebook und Google hier kommerziell erfolgreich sein wollen, müssen sie sich an unsere Datenschutzstandards halten. Die Unternehmen haben eine Chance vertan, ihrer Verantwortung für mehr Transparenz bei der Datenverarbeitung und für nutzerfreundlichere Regeln gerecht zu werden. Wir werden jetzt auf europäischer Ebene die erforderlichen Vorgaben machen.““

Das Bundesinnenministerium setzt sich bei den derzeit geführten Verhandlungen um ein neues EU-Datenschutzrecht dafür ein, dass die strengen europäischen Datenschutzregeln auch gegenüber internationalen Anbietern gelten und durchgesetzt werden können. Das ist Voraussetzung für einen europaweiten digitalen Binnenmarkt mit einheitlich hohen Datenschutzstandards.

Aus Sicht des Bundesinnenministeriums bestätigen die von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimediadienste e.V. (FSM) mit Engagement geführten Verhandlungen, dass es vor allem klarer Regelungen zu Verfahrensfragen bei der Selbstregulierung (Co-Regulierung) auf europäischer Ebene bedarf. Das Bundesinnenministerium hat dazu konkrete Vorschläge gemacht, die derzeit in Brüssel diskutiert werden. Die schon im Entwurf der EU-Kommission enthaltenen Regelungen sollen danach insbesondere um Beteiligungsrechte von Datenschutzbehörden und Vorgaben zu Fristen ergänzt werden. Das führt sowohl für die beteiligten Unternehmen als auch für die Nutzer zu mehr Rechtssicherheit.

Daneben setzt sich das Bundesinnenministerium dafür ein, dass offene Fragen zum Umgang mit Nutzerdaten europaweit gesetzlich geregelt werden. Das betrifft zum Beispiel die Voraussetzungen, unter denen Nutzerdaten durch die Anbieter ausgewertet und verknüpft werden können. Das Bundesinnenministerium verlangt strengere Vorgaben bei der Profilbildung auf europäischer Ebene, die nicht hinter die deutsche Rechtslage zurückfallen, sondern diese weiter ausbauen.

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