Datenschutz muss auch in schwierigen Lagen Bestandteil des Rechtstaates

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(socialON) Das Bundesministerium des Innern stellt heute den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Datenaustausches vor. Ein wesentlicher Punkt des Gesetzentwurfs ist der Ausbau des Ausländerzentralregisters hin zu einem zentralen Datenbestand für alle am Asylverfahren beteiligten Behörden und Einrichtungen.

Hierzu erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff: „Datenschutz als Verfassungsrecht muss auch in schwierigen Lagen Bestandteil des Rechtsstaats bleiben. Deswegen freue ich mich, dass die Bundesregierung meine Kritikpunkte im Rahmen der Ressortabstimmung aufgegriffen und einige aus datenschutzrechtlicher Sicht bedenkliche Punkte abgeändert hat. Zwar hätte ich mir insbesondere mit Blick auf den Kreis der von den neuen Regelungen erfassten Personen eine weitergehende Einschränkung gewünscht. Ich bin mir jedoch der besonderen Lage bewusst, in welcher sich die Verantwortlichen angesichts der immensen Flüchtlingszahlen zurzeit befinden. Umso wichtiger ist eine gründliche und ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zu gegebener Zeit, die in dem Gesetzentwurf verankert werden konnte.

Der Gesetzentwurf, der Registrierung von Asyl- und Schutzsuchende beschleunigen soll, sieht außerdem die Einführung des sogenannten Ankunftsnachweises vor, der als Nachweis für die Registrierung als Asylsuchender dienen und durch die aufgedruckten Angaben zur Person auch die Identifikation erleichtern soll.

Verantwortlich: Andrea Voßhoff
Redaktion: Birgit Perschke
Pressestelle der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
030 18 77 99 916 0172 250 3700 pressestelle@bfdi.bund.de

Quelle: Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Nr. 25/2015 vom 09.12.2015.