Datenschutz in Europa durch einheitliches Recht stärken / Bundesrat entscheidet morgen über Bremer Initiative

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(socialON) „Die Bürgerinnen und Bürger sollen darüber entscheiden, was mit ihren persönlichen Daten passiert – nicht Unternehmen oder Geheimdienste. Dafür brauchen wir einheitliche Datenschutzregeln in ganz Europa. Deshalb hat Bremen einen Antrag zur Reform der EU-Datenschutzregeln in den Bundesrat eingebracht“ erklärt Bürgermeisterin Karoline Linnert. Die Kommissarin für den Datenschutz appelliert an die anderen Bundesländer, die Bremer Initiative morgen im Bundesrat zu unterstützen. „Wir wollen Unternehmen wie Facebook, Google oder Apple Paroli bieten. Europa muss zusammenstehen. Wir brauchen ein fortschrittliches Datenschutzrecht – in allen 28 Mitgliedsstaaten. Dafür soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene einsetzen. Das EU-Parlament hat im März diesen Jahres einen Entwurf für die EU-Datenschutzgrundversorgung verabschiedet. Jetzt sind die Länderregierungen gefordert, dem Beispiel zu folgen.“

Die zentralen Punkte der Bundesratsinitiative für einen EU-weiten, fortschrittlichen Datenschutz:

– Pflicht, die Einwilligung der Betroffenen einzuholen, bevor persönliche Daten erhoben oder verarbeitet werden
– Betroffene müssen informiert werden, was mit ihren Daten passiert
– Grundsatz der Datensparsamkeit und Datenminimierung – Firmen und Behörden sollen einmal erhobene Daten nicht zu neuen und anderen Zwecken nutzen dürfen
– Recht auf Löschung persönlicher Daten
– Abschreckende Sanktionsmöglichkeiten durch hohe Geldbußen bei Verstößen, bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens
– Der Transfer von Daten in Drittstaaten wird davon abhängig gemacht, dass dort ein ausreichend hohes Datenschutzniveau vorhanden ist

Karoline Linnert betont: „Spätestens seit der NSA-Abhöraffäre interessieren sich viele Menschen dafür, was mit ihren persönlichen Daten passiert und wie sie besser geschützt werden können. Der Europäische Gerichtshof hat sich in zwei aktuellen Entscheidungen pro Datenschutz positioniert. Die Luxemburger Richter haben der anlasslosen, flächendeckenden Datenspeicherung einen Riegel vorgeschoben und ein Recht auf die Löschung persönlicher Daten festgestellt. Die Reform der EU-Datenschutzgrundverordnung von 1995 ist überfällig. Wenn sich die EU-Regierungsvertreter im Juni in Brüssel treffen, steht das Thema auf der Tagesordnung. Deutschland ist gefordert, dort als treibende Kraft für einen umfassenden Datenschutz aufzutreten.“

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