EuGH-Urteil gegen Google begrüßenswert

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(socialON) Bonk: EuGH-Urteil gegen Google begrüßenswert. „Recht, vergessen zu werden“ ist notwendig. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat umfangreiche Schlussfolgerungen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegen den Internetkonzern Google angekündigt. Dazu erklärt Julia Bonk, Sprecherin für Datenschutz und Neue Medien der Fraktion DIE LINKE:

Minister Gabriels Wortmeldung überträgt die Strukturen einer vorangegangenen technischen Revolution ohne Anpassung auf aktuell stattfindende Veränderungen im Netz. In ihrer zentralen Forderung zeigt sie einige Netzferne: Sie zielt im Prinzip darauf ab, das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer zu beschränken. Wir haben es hier aber nicht mit Marktstrukturen zu tun, die Kundinnen und Kunden schlichtweg vorfinden – vielmehr werden diese Strukturen im Internet mehr als anderswo durch die Aktivität der Menschen erzeugt. So erreicht eine Seite ihren Stellenwert, indem Nutzer sie in eigener Aktivität aufrufen. Das kann nicht reguliert werden.

Anders verhält es sich mit Fragen des Datenschutzes. Hier sollte einzelstaatliches Recht, solange es keine haltbare und aus Sicht unserer Standards ausreichend weitreichende internationale Rechtsetzung gibt, auch international agierende Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen. Insofern ist das EuGH-Urteil zu begrüßen, das eindeutig klärt, dass Unternehmen mit Niederlassungen in Mitgliedsstaaten zur Wahrung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sind, unabhängig davon, wo die Server stehen. Ein „Recht, vergessen zu werden“ für sensible Daten stellt eine Wiederherstellung eines Grundrechtsstandards dar, da es sich hier um medial vermitteltes Wissen handelt, für das bestimmte Standards gelten müssen.

Kevin Reißig
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
stv. Pressesprecher
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