BGH: Urheberrechtsverletzung bei Framing von You Tube Videos / Vorsicht beim Einbinden von YouTube Videos auf eigener Website

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(socialON) Wie der Bundegrichtshof (BGH) in einer mündlichen Verhandlung vom 18.04.2013 angedeutet hat, stellt es möglicherweise eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn auf You-Tube eingestellte Videos via Framing in fremde Seiten eingebunden werden. Anders als bei einem simplen Link werden hier Inhalte direkt auf die fremde Seite sichtbar, was Urheberrechte verletzten kann. Dies teilten die Richter im Rahmen einer mündlichen Verhandlung im Verfahren Az: I ZR 46/12 mit.

Mangels endgültiger Entscheidung sollte jeder, der auf diese Weise Videos in den eigenen Internetauftritt einbindet, Vorsicht walten lassen und die Genehmigung der Urheber einholen.

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