BAföG-Statistik für 2013 veröffentlicht.

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(socialON) Leichter Rückgang der Gefördertenzahlen im Vergleich zum Vorjahr.

Wanka: „Wir werden das BAföG substantiell und strukturell verbessern“. Die heute vom Statistischen Bundesamt vorgelegte BAföG-Statistik 2013 verzeichnet einen leichten Rückgang der Gefördertenzahl im Vergleich zum Vorjahr (minus 2,1 Prozent). Dabei ist zwischen geförderten Schülern und Studierenden zu unterscheiden: Die Gesamtzahl aller mit BAföG geförderten Schülerinnen und Schüler ging 2013 um fünf Prozent zurück. Dies ist insbesondere auf die bundesweit demografisch bedingt zurückgehenden Schülerzahlen zurückzuführen. Hingegen ist die Zahl der geförderten Studierenden mit einem Rückgang von nur 0,8 Prozent stabil geblieben. Insgesamt gab es im Jahr 2013 rund 960.000 BAföG-Empfänger, darunter rund 293.000 Schülerinnen und Schüler sowie rund 666.000 Studierende.

Die durchschnittlichen monatlichen Förderungsbeträge sind in etwa konstant geblieben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hatten Studierende im Vergleich zum Vorjahr mit jetzt 446 Euro im Durchschnitt monatlich zwei Euro weniger zur Verfügung, Schülerinnen und Schüler erhielten im Durchschnitt 410 Euro monatlich pro Person (plus neun Euro). Die staatlichen Gesamtausgaben für das BAföG betrugen 2013 insgesamt 3,24 Milliarden Euro (3,28 Milliarden Euro 2012). „Die BAföG-Statistik 2013 bestätigt unseren Weg, jetzt die Weichen für eine Reform zu stellen“, sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka.

Änderungsgesetzes ins Bundeskabinett einbringen, das substantielle und und Masterstudium und einer Ausdehnung der Förderungsberechtigung sowohl für nichtdeutsche Auszubildende als auch für Ausbildungsaufenthalte im Ausland.

Der Bund wird zudem mit der geplanten Novelle ab 2015 die volle Finanzierungslast für das BAföG übernehmen, um den Ländern so zusätzliche Finanzierungsspielräume für Hochschulen und Schulen zu eröffnen. „Die Bundesregierung übernimmt Verantwortung für Schülerinnen, Schüler und Studierende. Wir setzen damit ein Zeichen für Bildungsgerechtigkeit und Bildungschancen“, sagte Wanka.

Die wichtigsten Punkte der Novelle sind:

1. Anhebung der Bedarfssätze und des Wohnzuschlags: Die Bedarfssätze werden generell um 7 Prozent angehoben. Das bedeutet eine deutliche Erhöhung der individuellen Förderungsbeträge. Der Wohnzuschlag, den nicht bei den Eltern wohnende BAföG-Empfänger erhalten, wird überproportional auf 250 Euro angehoben. Damit wird den gestiegenen Mietkosten auch für studentischen Wohnraum gezielt Rechnung getragen. Für auswärts wohnende Studierende steigt damit der Förderungshöchstsatz nach dem BAföG um über 9,7 Prozent von derzeit 670 Euro auf künftig 735 Euro monatlich.

2. Höhere Einkommensfreibeträge: Die Einkommensfreibeträge werden ebenfalls um 7 Prozent angehoben. Damit wird der Kreis der Geförderten um über 110.000 Studierende und Schüler ausgeweitet. Die Hinzuverdienstgrenze für die BAföG-Empfänger wird so angehoben, dass BAföG-Empfänger einen sogenannten Minijob künftig wieder bis zur vollen Höhe von 450 Euro ohne Anrechnung auf ihre BAföG-Leistungen kontinuierlich ausüben können. Das entspricht der inzwischen angehobenen Geringfügigkeitsgrenze im Sozialversicherungsrecht.

3. Anhebung des Vermögensfreibetrags für eigenes Vermögen von BAföG-Beziehern: Der Freibetrag für jegliches eigenes Vermögen von Auszubildenden wird von 5.200 Euro auf künftig 7.500 Euro angehoben. Damit wird zum Beispiel gewährleistet, dass BAföG-Empfänger mit einem eigenen Kfz bis zur Wertgrenze von 7.500 Euro von einer Vermögensanrechnung verschont bleiben, wenn sie über keine sonstigen Vermögenswerte verfügen. Zugleich werden für Auszubildende mit Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern die zusätzlichen Vermögensfreibeträge von derzeit jeweils 1.800 Euro auf 2.100 Euro angehoben.

4. Anhebung und Vereinheitlichung des Kinderbetreuungszuschlags: Der Kinderbetreuungszuschlag für Auszubildende mit Kindern wird deutlich auf einheitlich 130 Euro für jedes Kind angehoben (bisher gestaffelt: 113 Euro für das erste Kind, 80 Euro für jedes weitere Kind). Damit lassen sich Ausbildung und Familie besser vereinbaren.

5. Schließung ungewollter Förderungslücken bei zweistufiger Studienstruktur: Die Novelle schließt unbeabsichtigte Förderungslücken, vor allem in der zweistufigen Studienstruktur im Übergang zwischen Bachelor- und anschließendem Masterstudium. Zum Beispiel wird künftig förderungsrechtlich grundsätzlich erst die Bekanntgabe des Abschlussergebnisses als Ausbildungsende gelten, nicht schon die letzte Prüfungsleistung. Dadurch wird die Förderung um maximal zwei Monate verlängert. Außerdem wird ein Masterstudium künftig schon ab vorläufiger Zulassung und damit noch vor Abschluss des BA-Studiums förderungsfähig.

6. Stärkung von Mobilität und Internationalität: Die Internationalität des BAföG wird weiter gestärkt durch Ausweitung der Förderungsberechtigung sowohl für Ausbildungen im Ausland als auch für nichtdeutsche Auszubildende. Zudem soll für Inhaber humanitärer Aufenthaltstitel und für Geduldete die bisher geltende Voraussetzung eines Voraufenthalts in Deutschland von mindestens vier Jahren herabgesetzt werden.

7. Entbürokratisierung: Zum Beispiel werden die Länder verpflichtet, bis zum 1. August 2016 elektronische Antragstellungen zu ermöglichen und entsprechende Online-Formulare als Web-Anwendung bereitzustellen. Diese ab Herbst 2016 wirksam werdenden Änderungen zur Weiterentwicklung des BAföG werden Mehrausgaben im Einzelplan 30 des Bundeshaushalts verursachen, die ab 2017, dem ersten Jahr voller Wirkung, einen Umfang von rund 500 Millionen Euro jährlich erreichen. Zusammen mit zusätzlich unmittelbar über die KfW bereitzustellenden Mitteln von 325 Millionen Euro für die jeweils hälftigen Darlehensanteile am Studierenden-BAföG werden so durch das Reformpaket insgesamt jährlich zusätzlich rund 825 Millionen Euro für die Ausbildungsförderung zur Verfügung gestellt. Sie bringen für alle Schülerinnen, Schüler und Studierende mit BAföG-Anspruch spürbare Verbesserungen mit sich.

Pressemitteilung 074/2014 des bmbf vom 12.08.2014
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