IT-Beauftragte Raab: Breitbandausbau auf gutem Weg

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(socialON) Die IT-Beauftragte der Landesregierung, Innenstaatssekretärin Heike Raab, hat die erfreuliche Entwicklung des Breitbandausbaus in Rheinland-Pfalz hervorgehoben. „Nach den aktuellen Zahlen des TÜV Rheinland hat sich die Breitbandversorgung noch einmal gesteigert“, sagte Raab am Donnerstag im Medienausschuss des Landtages. Demnach verfügten Anfang dieses Jahres 98,2 Prozent der Haushalte im Land über Bandbreiten im Grundversorgungsniveau (2 Mbit/s). Bei den Hochgeschwindigkeitsbandbreiten (50 Mbit/s) konnte laut TÜV eine Steigerung um knapp zwei Prozentpunkte auf jetzt 49,1 Prozent der Haushalte im Land erzielt werden. „Das sind erfreuliche Werte. Sie knüpfen an eine kontinuierliche Fortentwicklung von schnellem Internet an und zeigen, dass die Bemühungen der Landesregierung richtig sind“, betonte Raab. Die Landesregierung werde in den nächsten zwei Jahren zehn Millionen Euro in den weiteren Ausbau investieren.

Raab erneuerte in diesem Kontext die Forderung nach einer Anhebung der derzeitigen Schwelle der Breitband-Förderung durch den Bund. Diese sei mit 2 Mbit/s willkürlich festgesetzt und nicht mehr zeitgemäß. „Die Landesregierung befürwortet mit Nachdruck eine deutliche Erhöhung der förderfähigen Bandbreiten“, unterstrich Raab. Die bestehende GAK-Förderung habe sich in den vergangenen Jahren bei der Herstellung der flächendeckenden Grundversorgung im Land bewährt. Ein Heraufsetzen der so genannten Aufgreifschwelle werde einen weiteren Anschub bringen, der weit über die Grundversorgung hinaus gehe. Dafür müsse der Bund die GAK-Mittel entsprechend aufstocken.

Unter GAK ist das Programm der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu verstehen. In diesem stellt der Bund Mittel für den Breitband-Ausbau bereit. Es ist derzeit das einzige von der EU notifizierte Förderinstrument. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt breitbandausbauende Kommunen mit dem Breitband-Projektbüro im Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur sowie regional zuständigen Breitbandberatern. Das GAK-Förderprogramm liegt in der Zuständigkeit des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten und wird von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier umgesetzt. Zur Anhebung der Aufgreifschwelle bei der Förderung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum über die GAK-Förderung bedarf es einer Änderung des GAK-Rahmenplanes. In ihm ist festgelegt, welche Bandbreite als Grundversorgung definiert ist.

Marco Pecht
Pressesprecher
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